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Die nächsten 100 Jahre

Von Manfred Matzka

© WZ-Illustration: Irma Tulek

Ein versuchter Ausblick auf vorhersehbare Entwicklungen unserer Grundlagenordnung.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 4 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Verfassungsrecht, auch das österreichische, ist bis zu einem gewissen Grad ein Spiegel der gesellschaftlichen und politischen Entwicklung eines Landes. Diese Artikelserie "100 Jahre Bundesverfassung" hat an manchen plakativen Beispielen über die Zeitspanne seit 1920 gezeigt, dass und wie sich das Recht veränderte.

Krieg, fundamentale politische Konflikte im Land, große gesellschaftliche Umbrüche, radikale Wechsel von Mehrheiten und ideologischen Hegemonien markierten deutlichere Schübe grundgesetzlicher Änderungen. Stetiger und wachsender Druck der öffentlichen Meinung und der programmatischen Linien der Parteien bewirkten kleinere Modernisierungen. Diese Entwicklung wird weitergehen.

Künftige Tendenzen

Dabei lassen sich mit starken Argumenten einige künftige Tendenzen aus den vergangenen Dekaden und aus den großen Linien der politischen Diskussion schon jetzt ableiten:

Das Amtsgeheimnis wird sich in der derzeitigen Form wohl nicht mehr lange halten, eine größere Transparenz wird an seine Stelle treten.

Der Föderalismus wird einige weitere Kompetenzbereinigungen hervorbringen, insbesondere in neuen Feldern gesellschaftlicher und technischer Veränderungen. Die Entwicklungen in der Europäischen Union werden sicher Anpassungen im innerstaatlichen Recht notwendig machen.

Das Niveau der Kontrollinstrumente im Staat - insbesondere derer des Parlaments - ist noch nicht am Plafond angelangt.

Mehr für die Grundrechte

Bei den Grundrechten ist zwar kaum eine radikale Gesamtkodifikation, sind aber doch weitere, für den Einzelnen relevante Schritte absehbar.

Verbesserungen für den Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger werden weiterhin gefordert und verwirklicht werden.

Die prozeduralen und organisatorischen Regeln für die tägliche Arbeit und das Zusammenwirken staatlicher Organe werden bei Bedarf in Details verfeinert werden. Die Selbstverwaltung und Partizipation vor allem auf den unteren Ebenen unseres staatlichen Gefüges wird der wachsenden Artikulations- und Selbstorganisationsfähigkeit der Menschen Rechnung tragen.

Schließlich halten auch viele eine weitere redaktionelle Straffung des Verfassungsrechtsstoffs, die Integration einiger noch immer verstreuter Bestimmungen in kompaktere zusammenhängende Texte, möglich. Eine ganz große Verfassungsnovelle, grundlegende Änderungen der Prinzipien und Institutionen, sind allerdings unwahrscheinlich. Denn die politische Situation bremst die Dynamik von Verfassungsänderungen: Seit einigen Jahren verfügt die Regierung nicht mehr über eine Zweidrittelmehrheit im Parlament. Was in einer großen Koalition möglich war, nämlich mit ihrer Mehrheit auch Verfassungsgesetze zu beschließen - ja sogar in Fällen, in denen der Verfassungsgerichtshof eine Gesetzesbestimmung wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben hatte -, diese in Verfassungsrang zu heben und damit "abzusichern", ist ihr heute nicht mehr möglich.

Zustimmung der Opposition

Und es ist auch angesichts der Entwicklung der Parteienlandschaft kaum damit zu rechnen, dass sich dies in absehbarer Zeit ändern wird. Regierungen werden also auf die Zustimmung der Opposition angewiesen sein, und das wird Verfassungsänderungen mühsam und damit seltener machen. Dennoch wird es solche vereinzelt geben, sofern der Veränderungsdruck ausreichend groß und eine breite gesamtgesellschaftliche Mehrheit vorhanden ist.

Es ist dafür zu wünschen, dass auch künftige Änderungen des Bundes-Verfassungsgesetzes logisch und klar, sowie allseits verständlich und akzeptiert, inhaltlich ausgewogen und mächtig in ihrer sprachlichen Ausdruckskraft sein werden. Da die Zeit der vielen Verfassungsnovellen aber vorbei zu sein scheint, können unserem B-VG also mit guten Aussichten weitere hundert erfolgreiche Jahre vorausgesagt werden.

Teil 13 und Schluss der Serie:
100 Jahre Bundesverfassung
Redaktionelle Koordination:
Petra Tempfer,
Paul Vécsei
www.wienerzeitung.at/verfassung/

Veranstaltung zum Verfassungstag~ Das Bundes-Verfassungsgesetz wird am 1. Oktober 100 Jahre alt. Die "Wiener Zeitung" als "Zeitung der Republik" widmete diesem Jubiläum eine 13-teilige Serie. Zum Abschluss veranstaltet sie im Haus der Geschichte eine Podiumsdiskussion, die als Live-Stream übertragen wird. Ihr Motto ist ein abgewandeltes Bonmot des Herrn Bundespräsidenten: "Ist unsere Verfassung nur schön?"

Termin: 29. September 2020, 19:00 - 20:30 Uhr

Format: Live-Übertragung auf www.wz.at/verfassung

Es diskutieren:
Ralph Janik, Uni Wien, Experte für Völker- u. Menschenrechte;

Manfred Matzka, Präsidialchef des Bundeskanzleramts a.D.

Walter Hämmerle, Chefredakteur "Wiener Zeitung", moderiert.

Der Verfassungsgerichtshof hat angesichts der Entwicklung bei den Corona-Infektionszahlen den Festakt am 1. Oktober abgesagt.