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Brüssel. (Apa) Die EU-Kommission wird voraussichtlich erst im September über die Rechtmäßigkeit der Staatsgarantie von 900 Mio. Euro zur Rettung der Gewerkschaftsbank BAWAG P.S.K. befinden. "Das ist ein sehr komplizierter Fall. Ich zweifle, dass es vor den Sommerferien (gemeint ist August, Anm.) eine Entscheidung geben wird", erklärte ein mit dem Fall vertrauter Kommissionsbeamter gegenüber der Apa, der nicht genannt werden wollte.
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Der Sprecher von EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes, Jonathan Todd, bestätigte, dass weiter geprüft werde, ob es sich bei der Haftung um eine staatliche Beihilfe handelt und wenn ja, ob diese mit EU-Recht vereinbar ist.
Normalerweise werde aus Vorsichtsgründen vorher mit der EU-Kommission geklärt, ob eine solche Staatshaftung zulässig ist. "Wir verstehen in diesem Fall aber, warum die österreichischen Behörden so agiert haben und dass eine gewisse Dringlichkeit bestand", so Todd. Die Kommission sei derzeit "in ständigem Kontakt" mit den zuständigen Stellen in Österreich.
Dass die Staatsgarantie - trotz der ausstehenden Entscheidung aus Brüssel - bereits in der BAWAG-Bilanz 2005 aufscheint, haben die Brüsseler Wettbewerbshüter dennoch aus der Zeitung erfahren. Welche Auswirkungen das hat, wollte der Sprecher nicht sagen. Die österreichischen Behörden drängten jedenfalls auf eine rasche Lösung, "weil sie die Bank ja verkaufen wollen", so der Kommissionssprecher.
Die FPÖ wirft der Bundesregierung und vor allem Finanzminister Karl-Heinz Grasser in diesem Zusammenhang "Schlamperei" vor, wodurch der Weiterbestand der BAWAG ernsthaft in Gefahr sei. "Ich kann auch das Verhalten der Wirtschaftsprüfer von KPMG nicht nachvollziehen. Dort wurde behauptet, dass die Bilanz deswegen testiert wurde, weil die Regierung im Glauben war, diese auch 'durchzubringen'. Das ist keine geeignete Grundlage für ein ordentliches Prüfverfahren. Bei Prüfverfahren haben Glaubensbekenntnisse kein Gewicht", so FPÖ-Vizeobmann Norbert Hofer in einer Presseaussendung.
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