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Europäische Zentralbank

Von WZ Online

EU für mich
Der Euro leuchtet vor der EZB.
© Christoph F. Siekermann / Creative Commons

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Die Europäische Zentralbank (EZB) ist insbesondere für folgende Bereiche zuständig:

  • Festlegung der Politik des Eurosystems: Der EZB-Rat ist für die Geldpolitik im Zusammenhang mit der gemeinsamen Währung verantwortlich. Dazu gehören auch die Definition von Preisstabilität, die Festlegung der Modalitäten für die Analyse von Inflationsrisiken etc.

  • Beschluss, Koordination und Überwachung der geldpolitischen Operationen: Die EZB erteilt den Nationalbanken Weisungen bezüglich der erforderlichen Geschäfte (Wert, Laufzeit, Zeitpunkt usw.) und prüft, ob diese erfolgreich durchgeführt wurden.

  • Verabschiedung von Rechtsakten: Innerhalb eng definierter Grenzen sind die Beschlussorgane befugt, verbindliche Rechtsakte – z. B. Leitlinien und Weisungen – für das Eurosystem zu erlassen, um sicherzustellen, dass die Nationalbanken dezentralisierte Operationen konsistent durchführen. Darüber hinaus können die Beschlussorgane innerhalb definierter Grenzen Verordnungen und Entscheidungen verabschieden, die außerhalb des Eurosystems verbindlich sind.

  • Genehmigung der Ausgabe von Banknoten: Dies umfasst die strategische Planung und Koordination der Herstellung und Ausgabe von Euro-Banknoten. Des Weiteren koordiniert die EZB die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten des Eurosystems sowie die Sicherheit und Qualität der Euro-Banknotenproduktion. Außerdem sind bei der EZB das Falschgeld-Analysezentrum für die Analyse und Klassifizierung gefälschter Euro-Banknoten, die zentrale Datenbank für Euro-Banknotenfälschungen und das Internationale Forschungszentrum für Fälschungsprävention angesiedelt. Letzteres trägt unter der Ägide der Zentralbankpräsidenten der G-10-Länder zur weltweiten Zusammenarbeit der Zentralbanken in der Fälschungsprävention bei.

  • Interventionen an den Devisenmärkten: Gegebenenfalls erfolgen diese auch gemeinsam mit einzelnen Nationalbanken. Dazu gehören der Erwerb und/oder der Verkauf von Wertpapieren an den Devisenmärkten.

  • Funktionsfähigkeit von Zahlungssystemen und Überwachung von Zahlungsverkehrs- und sonstigen Finanzmarktinfrastrukturen: Zahlungssysteme sind ein Mittel zum Transfer von Geld innerhalb des Bankensystems. Die EZB betreibt T2-ECB, ein Komponentensystem von TARGET2, dem Zahlungssystem für den Euro. Darüber hinaus übt die EZB zusammen mit den Nationalbanken des Eurosystems bestimmte Überwachungstätigkeiten aus. Die Überwachung ist eine Zentralbankfunktion, durch welche die Sicherheit und Effizienz von Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsinstrumenten gefördert werden, indem diese Infrastrukturen bzw. Instrumente beobachtet und beurteilt und gegebenenfalls Änderungen angeregt werden.