Die 40 Finanzämter müssen künftig die Arbeit stärker aufteilen, aber die 79 Standorte bleiben erhalten. Für Kopfzerbrechen sorgt vor allem die Pensionierungswelle.
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Wien. Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs ist früh dran. Beim Finanzzentrum Wien-Mitte, an Werktagen Anlaufstelle für hunderte Steuerzahler, wurde von dem FPÖ-Politiker am Dienstag ein neues Logo enthüllt. Dabei wird das Gesetz zum Umbau der Finanz- und Zollverwaltung, mit dem 40 Finanzämter zum "Finanzamt Österreich" und neun Zollämter zum "Zollamt Österreich" vereint werden, erst vor dem Sommer im Nationalrat beschlossen.
Der Gesetzesentwurf von Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP), der die Pläne schon im Herbst 2018 erstmals vorgestellt hat, ist jetzt in Begutachtung. Die 40 Finanzämter bleiben aber an ihren Standorten als Dienststellen erhalten. Für die Steuerzahler soll das zu Verbesserungen in Form einer rascheren Erledigung führen. Auf tausende Finanzbeamte kommen in der Großbaustelle Finanz Veränderungen zu.
Was soll die Reform der Finanzämter bringen?
Für die Steuerzahler wird es künftig kein Wohnsitzfinanzamt mehr geben. Die 40 Finanzämter, die teilweise über zwei bis drei Standorte verfügen, bleiben in den Regionen mit weiterhin 79 Standorten bestehen. Das war der Finanzgewerkschaft für rund 9000 Mitarbeiter in Finanz- und Zollämtern wichtig, wie Vorsitzender Herbert Bayer im Gespräch mit der "Wiener Zeitung" hervorhebt. Neu ist, dass die Arbeit künftig verstärkt auf alle Finanzämter aufgeteilt wird. Damit soll ein besserer Ausgleich bei der Erledigung der Akten erreicht werden. So stöhnen etwa die Finanzbeamten in Wien darüber, dass sich bei der Bearbeitung der Familienbeihilfen die Anträge stapeln. Die Aufteilung ist mit dem neuen Gesetz leichter machbar, bisher war das in komplizierterer Form über Aushilfen möglich.
Was ändert sich für die Bürger und Steuerzahler?
Minister Löger und Staatssekretär Fuchs betonen, dass sich der Arbeitsanfall seit der letzten großen Reform vor 15 Jahren deutlich erhöht hat. Die Zahl der Telefonauskünfte hat sich von 2003 bis 2017 von 2,5 auf 5,8 Millionen Anrufe jährlich mehr als verdoppelt. Die Zahl der Arbeitnehmerveranlagungen ist von 3,1 auf 5,1 Millionen Fälle gestiegen. Das Finanzministerium möchte mit der Reform erreichen, dass Spitzen und Stoßzeiten ausgeglichen werden. Die Bürger können weiter die Anträge bei "ihrem" Finanzamt abgeben. Ziel ist, dass die Anträge zur Familienbeihilfe um 20 Prozent schneller erledigt werden, jene zur Arbeitnehmerveranlagung sollen um zehn Prozent rascher bearbeitet werden; das digitale Service wie FinanzOnline wird ausgebaut. Für die Mitarbeiter muss es noch Klärungen geben. Die Finanzgewerkschaft fordert, dass transparent wird, wie die Aufgaben aufgeteilt werden.
Welche Folgen hat das für das Personal?
Wie sich die Neuregelung für den einzelnen Finanzbeamten auswirkt, muss sich erst herausstellen. Manche Bereiche im Finanzministerium, wie die Betrugsbekämpfung, werden ausgeweitet. Sonst kommt es darauf an, um welche Tätigkeit es sich handelt.
Was ist das Problem bei der Personalentwicklung?
Wie in anderen Sektoren im öffentlichen Dienst steht auch bei der Finanz eine Pensionierungswelle bevor. Damit verliert die Finanz erfahrene Mitarbeiter. "Natürlich haben wir ein Problem mit der Überalterung. Unser Ziel ist, dass die Personalaufnahmen dementsprechend weitergehen", betont der Chef der Finanzgewerkschaft, Herbert Bayer, Mit Finanzminister Löger gebe es aber gute Gespräche. Laut Finanzressort gehen derzeit rund 300 Mitarbeiter pro Jahr in Pension, im Jahr 2023 wird die Zahl auf 600 steigen.