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Am 9. Juli wäre der heuer im Jänner verstorbene Rechtshistoriker, Universitätslehrer und Goethe-Verehrer Werner Ogris 80 Jahre alt geworden. - Eine Erinnerung.
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Werner Ogris kam am 9. Juli 1935 in Wien in einem politisch unruhigen Jahr auf die Welt, in dem sich in Mitteleuropa nur mehr Diktaturen (mit Ausnahme der Schweiz) vorfanden.
Am Folgetag seiner Geburt verabschiedete der österreichische Bundestag als minder demokratischer Nachfolger des Nationalrats nach der ständisch-autoritären Maiverfassung ein neues Habsburgergesetz. Dieses Regulativ, mit dem das Gesetz zur Landesverweisung und Vermögenseinziehung des ehemals regierenden Hauses aus 1919 aufgehoben wurde, sah eine Teil-Restitution von Liegenschaften und Kunstwerken an die Habsburger, nicht aber deren Wiedereinsetzung oder sofortige Rückkehr an die Macht vor.
Die Bevölkerung nahm die Geste des Bundeskanzlers Kurt Schuschnigg, einem gebürtigen Adeligen, gelassen bis skeptisch auf. Begeisterung für die Annäherung konnten lediglich einige wenige Legitimisten, darunter Heimwehrchef Starhemberg, entfalten. Aber für den neuen Erdenbürger Werner Ogris hatte die Habsburg-Materie Symbolcharakter, denn die wissenschaftliche Beschäftigung mit dem Rechts- und Vollziehungssystem des ehemaligen Herrscherhauses sollte für seine Laufbahn und seinen Ruf als Rechtshistoriker eine gewichtige Rolle spielen.
Das Theresianische Gesetzbuch, die josefinischen Reformen, die Rolle des aufgeklärten jüdisch-stämmigen Freiherrn von Sonnenfels, des "Mannes ohne Vorurteil": All dies interessierte den Wissenschafter zeit seiner universitären Tätigkeit besonders - und so verbinden viele Fachgelehrte den Namen Ogris vor allem mit den Publikationen zur Ära des aufgeklärten Absolutismus einschließlich der Entwicklung des Berufsbeamtentums.
Werner Ogris kam zwar in Wien zur Welt, doch bald danach zog die Familie nach Wels, wo er Volksschule und Gymnasium besuchte. Noch heute findet sich in der Bezirkshaupt- und Statutarstadt ein Pharmaunternehmen desselben Namens. Nach erfolgreicher Matura in Wels und Jus-Studium in Wien gelang es dem jungen Studien-Assistenten von Prof. Hans Lentze (der seinerseits durch eine gelungene Monografie über die Universitätsreform des Ministers Leo Graf Thun-Hohenstein bekannt wurde) bereits Ende der 1950er Jahre, sich mit einer Studie zum mittelalterlichen Leibrentenvertrag für "Deutsches Recht" und "Verfassungsgeschichte" zu habilitieren.
Jüngster Ordinarius
Noch spektakulärer erschien Ogris’ Berufung an die neu gegründete Freie Universität Berlin im Jahr 1962, wo der erst 28-Jährige als jüngster rechtshistorischer Ordinarius des deutschen Sprachraums preußische Verfassungsgeschichte vortrug. Die Vorlesung sorgte für reges Interesse, auch die Medien der geteilten und gerade von Blockade und Einkesselung bedrohten Stadt nahmen den engagierten Dozenten wahr, der mit seiner wissenschaftlich aufgeschlossenen und rhetorisch überzeugenden Art auf Humboldts und Savignys Spuren wandelte und in schweren Zeiten sowjetischer Bedrohung der unbekümmerten "Berliner Schnauze" entgegen kam.
Vier Jahre später (1966) bot sich für den Österreicher, dessen Familienwurzeln in Kärnten lagen, eine Gelegenheit, die neu gegründete zweite Wiener Lehrkanzel für Rechtsgeschichte zu übernehmen. Von der Berufungskommission trotz seines jugendlichen Alters ausgewählt, bildete Ogris sodann mehrere Jahrzehnte lang ein Tandem mit dem deutschen Fachkollegen Rudolf Hoke (geb. 1929), der 1971 der Nachfolger Lentzes wurde. Während der hagere und stets gelassen wirkende, mit einem "fotografischen" Gedächtnis ausgestattete Theaterliebhaber Hoke die germanischen Volksrechte, die Kompilatoren und die Ideengeschichte forcierte, widmete sich der dynamisch auftretende, informationsgeladene Ogris unter anderem den Fachbereichen Privatrechtsentwicklung, Strafrechts- und Verfassungsgeschichte. Mit logistischer Hilfe des Staatsrechtslehrers und zeitweiligen Rektors Günther Winkler gab Ogris einen Gesetzeskommentar zum Personenstandsrecht heraus. Abwechselnd prüften Hoke und er sowie einige Praktiker in den dreiköpfigen Staatsprüfungskommissionen. Hier begegneten sie den charismatischen Professorinnen Charlotte Leitmaier und Inge Gampl, der ersten Dekanin der Fakultät. Ogris amtierte auch für zwei Jahre als Dekan, länger war er als Präses der Ersten Staatsprüfungskommission tätig. Der Reformdruck, die von der Praxis gefragten neuen Schwerpunkte im Bereich der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und der nicht abreißende Studentenstrom verlangten nach einer Studienreform. Ogris war kein Modernisierungsgegner, sondern ein elastisch reagierender Wissenschaftsprofi, der das Beste aus der neue Situation und dem damit nur zwei Jahre zeitversetzt einhergehenden Umzug der Fakultät in den Glaspalast "Juridicum" in der Schottenbastei machte.
Einen Schwerpunkt von Ogris’ Arbeit bildeten neben einer Editions- und Rezensionstätigkeit für die Savigny-Zeitschrift für Rechtsgeschichte ("Germanistische Abteilung") zahllose Vorträge, Publikationen und die Lehre, darunter die beliebten Blockseminare außerhalb Wiens. Hier entfaltete der umfassend gebildete Goethe-Verehrer sein Talent, Studierende mit spannenden Themen aus der Rechtsgeschichte zu fesseln. Für rechtshistorisch interessierte Leser manifestieren Werke aus der Reihe "Tatort Rechtsgeschichte" bis heute die Gabe des "Olympiers" (so nannte man auch sein Vorbild Goethe), eine scheinbar trockene Materie mit kriminologischer und enzyklopädischer Energie aufzuladen und darzubringen.
Emeritierung 2003
Gleichgültig, ob die Reise ins Isonzotal, nach Nürnberg oder an den Bodensee ging - Ogris hatte stets eine Epochen überspannende und Fachgrenzen überschreitende Themenauswahl zu bieten, bei der auch seine Mitarbeiter und die Seminarteilnehmer fachlich gefordert wurden. So gelang es dem ab den späten 1970ern mehr und mehr in ein "Massenstudium" verstrickten, sportaffinen Vater zweier Söhne, eine breite und treue Anhängerschaft für das rechtshistorische Genre an die Universität zu binden. Man wird nicht übertreiben, wenn man Ogris als einen der großen Förderer dieses Faches ansieht.
Nach seiner Emeritierung 2003 forschte Ogris weiter an der Österreichischen Akademie der Wissenschaften und lehrte an der Universität Bratislava. Er erhielt zahlreiche wissenschaftliche Preise sowie mehrere Ehrendoktorate (u.a. Prag, Pécs und Pressburg).
Nach kurzer, schwerer Krankheit verschied Werner Ogris Mitte Jänner und hinterließ seine Frau, die Rechtsanwältin Eva Ogris, und die beiden akademisch gebildeten Söhne Michael und Martin, welch Letzterer in der regulativ-hoheitlichen Vollziehung des Verwaltungsrechts als Jurist tätig ist. Werner Ogris wird als ein begnadeter, akademischer Autor und Lehrer in Erinnerung bleiben, dem viele Freunde noch gerne persönlich zum runden Geburtstag gratuliert hätten.
Gerhard Strejcek war von 1982 bis 1985 Studienassistent bei Werner Ogris; seither ist er im Verfassungs- und Verwaltungsrecht wissenschaftlich und universitär tätig. Er ist Herausgeber des Buches "Erlerntes Recht. Zur Ausbildung von Juristinnen und Juristen an der Wiener Universität 1365-2015". New Academic Press 2015.