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Omas Sparbuch wird milchgläsern

Von Marina Delcheva

Politik
Das Bankgeheimnis wirdgeschlachtet. Künftig wirdjedes Konto in einem zentralen Kontenregister erfasst.Die Finanzbehörden dürfen dann auch ohne richterlichen Beschluss auf Kontenzugreifen. Fotolia/Eisenhans

Wer im neuen Kontenregister erfasst wird und was künftig mit unseren Bankdaten passieren soll.


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Wien. Mit der Einrichtung eines zentralen Kontenregisters und der einfacheren Einsichtmöglichkeit für die Finanz wird das heimische Bankgeheimnis de facto abgeschafft. Ein entsprechender Gesetzesentwurf ist in Begutachtung und soll rund um den 7. Juli dem Nationalrat zur Abstimmung vorgelegt werden. Während die Regierung den Vorstoß als Meilenstein im Kampf gegen die Steuerhinterziehung bejubelt, fürchten Datenschützer den Schritt in Richtung gläserne Bankkunden und Gehaltsstrip.

Wer wird im Kontenregister erfasst?

Kurzum: alle. Die Österreicher haben insgesamt 23 Millionen Konten bei den Banken. In das zentrale Kontenregister werden alle Firmen- und Girokonten, alle Sparbücher, Bausparverträge, Schließfächer erfasst. Dort einsehbar ist dann, wer wie viele Konten bei welchen Banken hat, nicht aber automatisch Zahlungsverkehr und Kontostand. Das Gesetz soll am 1. Jänner 2016 in Kraft treten. Allerdings müssen Banken rückwirkend ab dem 1. März 2015 Kapitalflüsse ab 50.000 Euro an die Behörden melden.

Wer darf künftig auf die Konten zugreifen?

Der Gesetzesentwurf unterscheidet zwischen äußeren und inneren Kontodaten. Zur ersten Kategorie zählen alle Informationen, die im Kontenregister erfasst werden - also wer hat wie viele Konten bei welchen Banken und wer darf darauf zugreifen? Innere Kontodaten betreffen die Konten selbst, also Kontostand und Kapitalflüsse. Laut Gesetzesentwurf können theoretisch alle Finanzbehörden - also Finanzämter, Finanzpolizei, Steuerfahnder - auf das Kontenregister zugreifen, ohne aber in das Konto Einsicht zu bekommen. Hier möchte sich auch das Justizministerium anhängen und bei Tatverdacht auf das Register zugreifen.

Bei den inneren Kontodaten, also was auf dem Konto liegt, wird es jetzt etwas kniffelig und vage. Bisher benötigten die Finanzbehörden einen richterlichen Beschluss, damit sie Konteneinsicht nehmen konnten. Künftig soll ein "begründeter Verdacht" reichen. Ein Beispiel: Deklariert Firma A ein Jahreseinkommen von 10.000 Euro und möchte 8000 Euro davon abschreiben, kann die Finanz diese Firma auffordern, alle entsprechenden Rechnungen vorzulegen und das Firmenkonto zu öffnen. Weigert man sich, greift die Behörde trotzdem auf das Konto zu. Bei der Justiz ändert sich hier nichts. Da wird weiterhin ein richterlicher Beschluss notwendig sein, um bei Tatverdacht oder in Ermittlungsverfahren in ein Konto einsehen zu können.

Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?

Datenschützer und die Opposition kritisieren am neuen Gesetzesentwurf, dass ja künftig nur einen Verdacht ausreicht, um Kontenzugang zu bekommen, der sich in Folge natürlich nicht bewahrheiten muss. Einen Einspruch kann man dagegen nicht erheben. Was das Kontenregister angeht, so kann theoretisch jeder Finanzbedienstete und ein Teil der Justizbediensteten darauf zugreifen - ohne darüber zu informieren. Das ist ein sehr weiter und kaum überschaubarer Personenkreis. Deswegen fordern etwa die Grünen einen Datenschutzbeauftragten, der alle Zugriffe kontrolliert und eine Ansprechperson für Bürger.

Friedrich Schneider von der Universität Linz - er forscht unter anderem zum Thema Schwarzgeld in Österreich - kritisiert, dass das Gesetz zu weit gehe. "Der Verdachtsmoment ist zu vage formuliert. Die Bürger werden unter Generalverdacht gestellt", sagt er. Außerdem könne nicht mit Sicherheit gewährleistet werden, was genau mit den Daten passiert und dass kein Missbrauch betrieben werde.

Justiz- und Finanzministerium beruhigen indes, dass die klassische Arbeitnehmerveranlagung und der Großteil der Gehaltskonten auch weiterhin quasi unberührt bleiben. Die Nachbarin wird also auch künftig nicht einsehen können, wie viel man verdient. Außer sie arbeitet beim städtischen Finanzamt, dann kann sie zumindest einsehen, bei welcher Bank man sein Konto hat und ob man einen Bausparvertrag hat.

Was soll das zentrale Kontenregister bringen?

Die Reform des Bankwesengesetzes und das Kontenregistergesetz sind Teil des eine Milliarde Euro schweren Paketes zur Betrugsbekämpfung. Dadurch soll ein Fünftel der fünf Milliarden schweren Steuerreform finanziert werden. Dem Vernehmen nach soll hier ein nicht näher definierter, dreistelliger Millionenbetrag hereinkommen.

Durch die Gesetzesänderungen soll den Finanzbehörden künftig der Zugang zu Steuer-relevanten Daten erleichtert werden. Damit hofft die Regierung, besser und schneller gegen Scheinfirmen, Lohndumping oder Pfusch vorgehen zu können. Deswegen werden vermutlich auch private Konten ins Register aufgenommen, damit man Kapitalflüsse bei Verdacht auf Schwarzarbeit oder Pfusch besser nachverfolgen kann.

Wie steht nun Österreich international da?

Was das Bankgeheimnis angeht, zieht Österreich im internationalen Vergleich eher nach als vor. Der Gesetzesentwurf orientiert sich an Deutschland. Dort dürfen die Finanzbehörden schon seit 2005 ohne richterlichen Beschluss Kontodaten einsehen. Seit damals haben sich behördlichen Abfragen allerdings laut "Welt" versechsundzwanzigfacht. In Ländern wie Frankreich, Dänemark und sogar Großbritannien müssen Finanzinstitute den Behörden regelmäßig den Kontostand ihrer Kunden melden. In Schweden darf jeder Bürger einsehen, wie viel Steuer in Summe der Finanzminister oder der Nachbar im Vorjahr bezahlt hat.

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