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Auch Senkung der Mehrwertsteuer auf Medikamente und Abschaffung der Studiengebühren fix. | Ärger über Eile des Nationalrats. | Wien.Bis auf den letzten Platz besetzt war der Sitzungssaal des Bundesrats am Mittwoch. Denn - anders als sonst - hätte die Länderkammer die Möglichkeit gehabt, eines der kurz vor der Wahl beschlossenen Gesetze zu kippen. Zur Erklärung: Erhebt der Bundesrat gegen ein vom Nationalrat beschlossenes Gesetz Einspruch, so geht das Gesetz zurück in den Nationalrat, der diesen dann mithilfe eines Beharrungsbeschlusses quasi wegfegt. Ein Beharrungsbeschluss kann nur von jenen Abgeordneten gefällt werden, die das Gesetz ursprünglich beschlossen haben. Dies wäre angesichts der neuen Mandatsverteilung kaum mehr möglich gewesen.
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Der Bundesrat hat diese seltene Macht, ein Gesetz tatsächlich kippen zu können, am Mittwoch allerdings nicht genutzt. Einstimmig keinen Einspruch erhoben, wie es offiziell heißt, haben die 62 Bundesräte etwa bei der Erhöhung des Pflegegelds um vier bis sechs Prozent und der 13. Familienbeihilfe. Auch der irrtümlich in der Marathonsitzung vor der Wahl gefällte Doppelbeschluss zur Verlängerung der Hacklerregelung wurde repariert - statt des ÖVP-Vorschlags, der eine Verlängerung bis 2013 mit anschließendem Einschleifprozess vorsah, ging die SPÖ-Variante durch, die ausschließlich die Verlängerung bis 2013 ermöglicht.
Gegen die Stimmen von ÖVP und Grünen wurde die Senkung der Mehrwertsteuer auf Medikamente beschlossen, ebenso - sehr zum Leidwesen der ÖVP - die Abschaffung der Studiengebühren.
Absolut einig waren sich die Ländervertreter in ihrer Kritik an den Last-Minute-Beschlüssen des Nationalrats. "Möge Gott geben, dass Gesetze niemals mehr ohne Begutachtung beschlossen werden", sagte Ludwig Bieringer (ÖVP). Weltlicher gab sich der Grüne Stefan Schennach: "Wir sind der Putztrupp einer Kehrausparty." Ausgekehrt wurde in jedem Fall eines: Die Gesetzgebung der XXIII. Periode.
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