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Risikoaverses Verhalten

Von Peter Bussjäger

Gastkommentare
Peter Bussjäger ist Direktor des Instituts für Föderalismus in Innsbruck sowie Forschungsbeauftragter am Liechtenstein-Institut in Bendern.

Die Einigung zum Spekulationsverbot ist keine Kapitulation der Bundesregierung vor den Ländern, sondern entspricht der Sachlogik.


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Binnen weniger Stunden waren sich Bund und Ländern über eine rechtliche Absicherung eines Spekulationsverbotes einig. Salzburg saß allen Beteiligten im Genick. Schon zuvor hatte sich abgezeichnet, dass der Kompromiss in einem grundsätzlichen Spekulationsverbot in der Verfassung und seiner näheren Ausführung in einer Zusatzvereinbarung zum Stabilitätspakt bestehen würde. Die Einigung ist anders als in der Öffentlichkeit oft dargestellt keine Kapitulation der Bundesregierung vor den Ländern. Sie entspricht vielmehr der Sachlogik.

Es hat sich nämlich gezeigt, dass die Festlegung, was Spekulation wirklich ist, so komplex und situationsabhängig ist, dass sie in einer Verfassungsbestimmung keinen Platz gefunden hätte. Die Alternative zur ausgehandelten Vereinbarung wäre ein Blankoscheck für das Finanzministerium gewesen, für alle Ebenen verbindlich zu definieren, welche Geschäfte erlaubt oder verboten sind. Das wäre für die Länder nicht nur inakzeptabel gewesen, wer hätte außerdem garantiert, dass es ausgerechnet der Bund besser weiß? Bei genauer Lektüre der Einigung zwischen Bund und Ländern überrascht, dass die Details "risikoaversen Verhaltens" (so die technische Umschreibung des Spekulationsverbotes) auch beim Bund bisher nicht gesetzlich verankert waren. Sonst wäre die nun geplante Änderung des Bundesfinanzierungsgesetzes gar nicht nötig gewesen. Es ist auch gar nicht lange her, als der Bund und seine ausgelagerten Gesellschaften noch selbst spekulierten. Es war also völlig richtig und dem föderalistischen Prinzip angemessen, dass die Länder eine Gleichbehandlung aller Ebenen forderten, die nun umgesetzt werden soll.

Da der Kern des Spekulationsverbotes ohnehin in der ausgehandelten Zusatzvereinbarung zum Stabilitätspakt und der Ergänzung des Bundesfinanzierungsgesetzes liegt, kann das Paket auch umgesetzt werden, falls die nötige Zweidrittelmehrheit für die Verfassungsbestimmung im Parlament nicht erreicht wird. Auch für die Schuldenbremse wurde vor einiger Zeit keine Verfassungsmehrheit gefunden, sodass sie schließlich im Stabilitätspakt verankert wurde. Die Verbindlichkeit hat dadurch nicht gelitten. Daher sind allfällige Forderungen der Opposition nach einer Verschärfung der vorgesehenen Verfassungsbestimmung nicht angebracht. Mittelfristig sollten die Länder allerdings noch einiges anderes ins Auge fassen: Das auf einer 250 Jahre alten Kameralistik beruhende öffentliche Rechnungswesen ist veraltet. Der Bund geht mit dem Bundeshaushaltsgesetz 2013 davon ab, die Länder sollten sich das neue Modell genau ansehen und, wenn es funktioniert, auch ihr Haushaltsrecht modernisieren. Dann sollten auch Spekulationsverluste wie in Salzburg für den Rechnungshof nicht mehr unsichtbar bleiben.

Auch der Steuerföderalismus sollte endlich angegangen werden. Einen wesentlichen Teil seiner Einnahmen aus eigenen Steuern bestreiten zu müssen, ist ein Anreiz zu sparsamem und "risikoaversem Verhalten". Das meinen zumindest viele Finanzwissenschafter. Es wäre interessant, ob in Österreich die Praxis die Theorie bestätigen würde.