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Das Übereinkommen von Schengen (Schengener Abkommen) ist ein 1985 erstunterzeichneter Vertrag europäischer Staaten. Darin wird festgelegt, dass die Mitgliedsstaaten auf Kontrollen des Personenverkehrs an ihren gemeinsamen Grenzen zu verzichten.
Innerhalb der Unterzeichnerstaaten werden gemeinsame Bestimmungen und Verfahren für Visa für Kurzaufenthalte, Asylanträge und Grenzkontrollen angewendet.
Gleichzeitig wird die Kontrolle an den Grenzen zu Drittstaaten (Außengrenzen) verschärft. Unterstützt werden die Kontrollen durch einen elektronischen Fahndungsverbund (das Schengener Informationssystem).
Das Übereinkommen wurde zunächst 1985 von der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Belgien, Luxemburg und den Niederlanden unterzeichnet. Mit dem Amsterdamer Vertrag vom 2.10.1997 wurde die Schengen-Zusammenarbeit mit Wirkung vom 1.05.1999 in die EU einbezogen.
Teilnehmer
Der Schengen-Raum umfasst alle EU-Staaten mit Ausnahme von
Grossbritannien und Irland, die gegen die Mitgliedschaft votiert haben, sowie Zypern, Rumänien und Bulgarien, die dem Abkommen beitreten wollen. Für die außereuropäischen Gebiete der Vollanwender gelten Sonderregelungen.
Zusätzlich gehören dem Schengen-Raum auch Norwegen, Island und die Schweiz an.
Durchführung
1990 wurde das Übereinkommen zur Durchführung des Schengener Abkommens (Schengener Durchführungsübereinkommen, SDÜ) unterzeichnet. Es trat am 1.09.1993 in Kraft. Aufgrund des Wegfalls der Binnenkontrollen wurden darin ausgleichende Maßnahmen festgelegt:
die Vereinheitlichung der Vorschriften für die Einreise und den kurzfristigen Aufenthalt von Ausländern im sogenannten Schengen-Raum, d.h. die Schaffung eines einheitlichen Schengenvisum..
Abstimmung der Bestimmungen zum Thema Asyl (Bestimmung des für einen Asylantrag zuständigen Mitgliedstaats),
Maßnahmen gegen grenzüberschreitenden Drogenhandel
Zusammenarbeit der Polizei
Zusammenarbeit der Justiz
Außengrenzkontrollen nach einheitlichem Standard
Schengener Informationssystem
Das Schengener Informationssystem (SIS) umfasst Personen- und Sachdaten, die vor allem zu Fahndungszwecken genutzt werden. Auf diese Datenbanken können die Polizei- und Justizbehörden der Mitgliedsländer zugreifen.
Ausnahme Großereignisse
Wenn einzelne Staaten ihre Sicherheit durch Großereignisse wie Nato-Gipfel oder sportliche Großveranstaltungen (Fußball-WM, Olympische Spiele...) gefährdet sehen, dürfen sie für den Zeitraum der Veranstaltungen wieder Grenzkontrollen durchführen.
Einschränkung der Freizügigkeit 2013
Im Herbst 2011 begann die Diskussion zu einer Reform der Schengen-Bestimmung mit dem Ziel, in akuten Notsituationen wieder Grenzkontrollen zuzulassen. Dies wurde am 29.5.2013 beschlossen: Wenn ein Schengen-Staat seine Außengrenzen nicht effektiv schützen kann und damit die Sicherheit anderer Länder "massiv bedroht", dürfen diese ihre Grenzen maximal zwei Jahre überwachen. Voraussetzung ist eine Empfehlung des Rates. Die Regelung trat mit 2015 in Kraft.
Entwicklung
Verschärfte Kontrollen: Auf Intiative Deutschlands und Großbritanniens dürfen die Staaten seit dem 29.5.2013 wieder Grenzkontrollen einführen, wenn sie die massenhafte Ankunft von Flüchtlingen befürchten.
Veto: Im März 2013 legte Deutschland ein Veto gegen die Aufnahme von Rumänien und Bulgarien in den Schengen-Raum ein. Als Grund wurden mangelhafte Vorkehrungen gegen die organisierte Kriminalität angegeben.