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Sonder-Deals auch unter Kulterer

Von Stefan Melichar

Wirtschaft
Die Kärntner Hypo hat von 2006 bis 2008 Kapital aus Vorzugsaktien möglicherweise nicht richtig bilanziert. Foto: reu

Unaxis erhielt Put-Option, Immo-Investor Patronatserklärung. | Ex-Chef Kulterer: "Vereinbarungen nur als zweiter Vorstand mitunterfertigt." | Wien.Umstrittene Nebenvereinbarungen der Hypo Group Alpe Adria mit ehemaligen Vorzugsaktionären beschäftigen seit geraumer Zeit die Kärntner Justiz. Bis jetzt war Ex-Hypo-Chef Wolfgang Kulterer stets bemüht, seine Rolle bei diesen Sonder-Deals kleinzureden. Dokumente, die der "Wiener Zeitung" vorliegen, sprechen jedoch eine andere Sprache.


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Konkret geht es bei der Affäre um Vorzugsaktien der Hypo-Leasing-Holding, die ab Mitte 2006 an Investoren verkauft wurden. Er selbst habe sieben Verträge mit Vorzugsaktionären über insgesamt 25 Millionen Euro unterschrieben, so Kulterer unlängst vor Journalisten. Dabei seien den Investoren jedoch keinerlei Sonderrechte eingeräumt worden.

Dies trifft offenbar zumindest in zwei Fällen nicht zu: Der "Wiener Zeitung" liegt eine mit 31. Juli 2006 datierte Vereinbarung zwischen der Hypo und der Schweizer Unaxis - später Oerlikon - vor. Darin wird der Unaxis das Recht eingeräumt, ihre Vorzugsaktien ab dem 15. Dezember 2006 der Hypo anzudienen, wobei sich diese verpflichtet, die Aktien zurückzukaufen.

Derartige sogenannte Put-Optionen stehen im Visier der Justiz, da die Hypo das Vorzugsaktien-Kapital als Kernkapital in ihrer Bilanz verbucht hat. Kernkapital muss - per Gesetz - einer Bank jedoch zeitlich unbegrenzt zur Verfügung stehen - und darüber hinaus Verluste mittragen.

Weitgehende Zusagen

Das wiederum scheint im Widerspruch mit der Patronatserklärung zu stehen, die die WM PS Garagenbetriebs GmbH des Immobilienentwicklers Walter Moser von der Hypo erhalten hat: Am 13. September 2006 verpflichtete sich die Hypo International, dass die Hypo Leasing "stets so geleitet und ausgestattet", wird, dass sie jederzeit die vertraglich zugesagten Dividenden "in voller Höhe und zum vereinbarten Zeitpunkt" zahlen kann.

Außerdem wurde Moser zugesagt, dass er seine Vorzugsaktien spätestens bis 1. Juli 2009 an die Hypo International oder an "einen von dieser namhaft gemachten Dritten" verkaufen kann. Sowohl die Vereinbarung mit Unaxis als auch jene mit Moser trägt seitens der Hypo - unter anderem - die Unterschrift Kulterers. Dessen Anwalt, Ferdinand Lanker, erklärt in einer Stellungnahme gegenüber der "Wiener Zeitung", dass sich Kulterer mit seiner Aussage in der Pressekonferenz nur auf eine erste Vorzugsaktien-Tranche aus dem Jahr 2004 bezogen hätte.

Nachfrage "nicht nötig"

Für die Abwicklung der zweiten Tranche im Jahr 2006 sei Hypo-Vorstand und Hypo-Leasing-Chef Josef Kircher verantwortlich gewesen. Kulterer habe die Vereinbarungen mit Unaxis und Moser zwar als zweiter Vorstand - neben Kircher - unterfertigt, mit der Abwicklung und direkten Durchführung sei er jedoch nicht betraut gewesen.

Die Unterschriften allein begründen freilich ohnehin keinen strafrechtlichen Vorwurf: Kulterer wechselte per 1. Oktober 2006 vom Sessel des Vorstandsvorsitzenden an die Spitze des Aufsichtsrates. Die Jahresbilanz - mit dem möglicherweise falsch verbuchten Vorzugsaktienkapital - haben also andere Vorstände unterschrieben.

Es drängt sich jedoch die Frage auf, ob Kulterer beim neuen Vorstand bezüglich der Konstruktion nachgehakt hat und ob die unterjährigen Meldungen an die Finanzmarktaufsicht (FMA) in den letzten Monaten der Vorstandszeit Kulterers ordnungsgemäß erfolgt sind. Aus einem Prüfbericht der Nationalbank geht schließlich hervor, dass die Hypo im Juni 2006 nur aufgrund der Vorzugsaktien die vorgeschriebene Eigenkapitalquote erfüllt hat.

Da - laut Lanker - nach Kulterers Ausscheiden als Vorstand Josef Kircher für die Bilanzierung verantwortlich gewesen sei, habe keine Notwendigkeit bestanden, Bedenken anzumelden. Für die Meldungen an die FMA habe ebenfalls Kircher die Zahl der platzierten Vorzugsaktien dem Konzernrechnungswesen bekanntgegeben.

Kircher war am späten Dienstagnachmittag für eine Stellungnahme nicht erreichbar und hat auch in der Vergangenheit zu Hypo-Vorwürfen keinen Kommentar abgegeben. Für alle genannten Personen gilt die Unschuldsvermutung.