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Deutschland will staatliche Unterstützung für Ausländer einschränken.
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Berlin/Wien. Wer soll Sozialhilfe bekommen und wer nicht? Die Debatte darüber wird in Deutschland seit Jahren immer wieder entfacht. Nun will Arbeitsministerin Andrea Nahles weitere Einschränkungen für nicht-deutsche EU-Bürger fixieren. Diese sollen fünf Jahre lang von Hartz-IV-Leistungen sowie Sozialhilfe ausgeschlossen sein, wenn sie nicht im Land gearbeitet haben. Zuvor hatte schon der Europäische Gerichtshof einige Restriktionen für rechtens befunden: etwa dass arbeitslose EU-Ausländer keinen Anspruch auf die Hartz IV genannten Maßnahmen zur Grundsicherung haben. Ein Gericht in Kassel befand aber, dass nach einem halben Jahr Sozialhilfe zu gewähren sei.
Nahles ortet da ein potenzielles "Schlupfloch", das es rechtzeitig zu schließen gelte. Denn die Kommunen warnten schon vor Mehrkosten für Sozialhilfe in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro. Dem will die SPD-Politikerin vorbeugen. Außerdem wäre die Akzeptanz der Freizügigkeit in Europa gefährdet, wenn sich Menschen "den Ort der Auszahlung der Sozialhilfe frei aussuchen", zitiert die Nachrichtenagentur Reuters die Ministerin.
Daher sollen laut dem Gesetzesvorschlag arbeitslose EU-Bürger erst nach fünf Jahren staatliche Unterstützung bekommen. Nach ihrer Ankunft sollen sie lediglich höchstens für vier Wochen Anspruch auf einmalige Überbrückungsleistungen für Essen und Unterkunft sowie auf ein Darlehen für die Kosten der Rückreise in ihre Heimat erhalten. Nur wer arbeitet, ist später berechtigt, Hartz IV zu nutzen: An dieser Regelung soll sich nichts ändern.
Während die Christdemokraten und der Deutsche Städtetag den Vorstoß begrüßten, erntete Nahles Kritik aus den Reihen der Opposition. Die Linkspartei sprach von "Populismus auf Kosten der Schwächsten"; und die Grünen finden, dass das Vorhaben "wahrscheinlich gegen das Grundrecht auf Existenzsicherung" verstoße.
Österreichische Restriktionen und britische Sonderwünsche
Die Diskussion um Sozialleistungen für Ausländer ist bereits vor mehr als zwei Jahren entbrannt. Vor allem in Deutschland und Großbritannien gab es Unkenrufe, dass rumänische und bulgarische EU-Bürger zum Zwecke des "Sozialmissbrauchs" einreisen würden. Die Forderung nach mehr Restriktionen unterstützte damals auch Österreich - obwohl es kaum betroffen ist. Es hat nämlich bereits schärfere Regelungen als beispielsweise Deutschland.
Schon die so genannte Anmeldebescheinigung bildet eine Hürde für Ansprüche: Innerhalb von drei Monaten müssen Ausländer, um das Recht auf Aufenthalt nicht zu verlieren, nachweisen, dass sie entweder einen Job haben oder genug Finanzmittel, um sich selbst versorgen zu können. Ist das nicht möglich, könnten sie sogar ausgewiesen werden. Mindestsicherung, die in Österreich die Sozialhilfe abgelöst hat, kommt dann sowieso nur für Erwerbstätige in Frage: Wenn ihr Verdienst unterhalb des Existenzminimums liegt, können sie eine Aufstockung beantragen. Allerdings erhalten auch anerkannte Flüchtlinge Mindestsicherung.
Ebenso ist die Notstandshilfe, die auf das Arbeitslosengeld folgt, an einen früheren Job gebunden. Erst wer mindestens 52 Wochen beschäftigt war, darf Arbeitslosengeld beziehen.
Trotzdem hat in den vergangenen Wochen das Tauziehen um eine Reform der Mindestsicherung - die nicht nur Ausländer betreffen würde - für Aufregung gesorgt. Denn die ÖVP forderte eine Deckelung der Leistungen.
Die nächste Debatte um Sozialleistungen aber könnte schon in wenigen Monaten aufbrechen - und das quer durch Europa. Denn Großbritannien hat bei seinen Gesprächen mit der EU um seinen künftigen Status in der Gemeinschaft einige Zusagen ausgehandelt, die für andere Mitgliedstaaten ebenfalls interessant sein könnten. London möchte nämlich die Kinderbeihilfe für EU-Bürger, deren Nachwuchs nicht auf der Insel lebt, dem Finanzniveau des jeweiligen Heimatlandes anpassen. Westeuropäische Staaten, die Geld in Länder mit geringeren Lebenshaltungskoten überweisen, könnten später ähnliche Regelungen anstreben. Für Großbritannien würde dies jedoch nur in Kraft treten, wenn es sich für einen Verbleib in der EU entscheidet.
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