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Stichwahlwiederholungsverschiebung

Von Katharina Schmidt

Politik

Die Bundespräsidentenstichwahl findet am 4. Dezember statt. Bis dahin müssen einige Gesetze geändert werden.


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Wien. Es fällt schon schwer, eine Bezeichnung dafür zu finden. Man tut sich wesentlich leichter, wenn man es einfach nur erklärt. Und zwar langsam - ganz, ganz langsam. Also: Bei der Bundespräsidentenwahl am 24. April 2016 hat keiner der Kandidaten eine absolute Mehrheit der Stimmen auf sich vereinen können. Daher wurde, wie es das Bundespräsidentenwahlgesetz vorsieht, vier Wochen später eine Stichwahl abgehalten. Doch dieser Urnengang vom 22. Mai wurde wegen Missachtung des Wahlgesetzes durch die Wahlbehörden bei der Auszählung der Briefwahlkarten, wodurch die Wahl laut Verfassungsgerichtshof theoretisch manipuliert werden hätte können, von diesem aufgehoben. Die Stichwahl musste also wiederholt werden. Dieser Urnengang hätte am 2. Oktober stattfinden sollen, die Wahl war ausgeschrieben, die Wahlkarten waren verschickt. Dann löste sich bei einem Überkuvert nach dem anderen der Klebstoff auf, sodass eine verfassungskonforme Wahl nicht mehr gesichert war.

Am Montag trat Innenminister Wolfgang Sobotka nach einem Wochenende voller Krisensitzungen vor die Presse und erklärte, dass der zweite Stichwahltermin verschoben werden muss. Eine Stichwahlwiederholungsverschiebung also, wenn man nun doch einen Namen dafür finden will.

Noch in der Pressekonferenz selbst konnte Sobotka nicht sagen, wann nun die Wahl stattfinden wird, erst in einem Gespräch mit den Klubobleuten Montagmittag einigte man sich auf den 4. Dezember. Dis dahin müssen zahlreiche Gesetze geändert - und natürlich neue Wahlkarten gedruckt werden.

Aber auch hier: ganz langsam und der Reihe nach. Zunächst entschuldigte sich Sobotka bei der österreichischen Bevölkerung für die Pannenserie. "Wir können nicht abschätzen, welche und wie viele Wahlkarten sich noch öffnen", sagte er. Nach dem Bundespräsidentenwahlgesetz aus 1971 sei es nicht möglich, eine Wahl zu verschieben, außer nach dem Tod eines Kandidaten. Da er sonst "keine Möglichkeit" sehe, "eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahl zu garantieren", müsse das Gesetz geändert werden.

Gesetzliches Neuland

Und damit betreten Bundesregierung und Parlament gesetzliches Neuland: Noch nie ist in Österreich eine Wahl im laufenden Prozess verschoben worden. Nach dem Gespräch mit den Klubobleuten am Montag stand jedenfalls fest, auf welche konkreten politischen Ziele man sich verständigen konnte: Mit der Gesetzesänderung soll nicht nur ermöglicht werden, dass die Wahl verschoben wird, sondern es soll auch das Wählerverzeichnis aktualisiert werden - also ein neuer Stichtag für diese Wahl gelten. Denn normalerweise gilt für die Stichwahl einer Bundespräsidentenwahl derselbe Stichtag wie für den ersten Wahlgang. Da aber die Stichwahl nun Monate nach dem ersten Wahlgang stattfindet und dazwischen zigtausende Wähler verstorben sind oder das Wahlalter von 16 Jahren erreicht haben, wird per Gesetz der Stichtag verschoben. Damit diese Regelung hält, haben sich die Parteien auf eine Verfassungsmehrheit aus SPÖ, ÖVP, Grünen und Neos geeinigt. Die FPÖ geht nicht mit - sie hätte sich dafür eine Briefwahl-Einschränkung gewünscht.

Alte Wahlkarten

Auch das Bundespräsidentenwahlgesetz muss in einem Punkt geändert werden: Dort ist detailliert beschrieben, wie eine Wahlkarte auszusehen hat. Innenminister Sobotka will nun aber statt der durch die fehlerhaften Wahlkarten stark in Bedrängnis geratenen Druckerei kbprint.com die Staatsdruckerei mit dem Druck der Wahlkarten beauftragen. Die Kuverts sollen genauso aussehen, wie jene, die schon vor 2009 verwendet wurden - und damit anders als die aktuellen. Daher muss dieser Passus im Gesetz geändert werden. Ein eigenes Gesetz wird es auch zur Terminverschiebung geben müssen, auch hier soll eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament das Gesetz als Verfassungsgesetz absichern und damit eine neuerliche Anfechtung von vornherein verhindern.

Ob und wenn ja, welche, weiteren Gesetze geändert werden müssen, war am Montagnachmittag noch unklar, die Juristen des Innenministeriums arbeiteten unter Hochdruck an den entsprechenden Anträgen, die am Dienstag in der Sondersitzung des Nationalrats eingebracht werden sollen. Noch diese Woche soll sich der Verfassungsausschuss mit den Anträgen beschäftigen, ein Beschluss ist für die nächste reguläre Nationalratssitzung am 21. September geplant.

Der Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk ist jedenfalls guter Dinge, dass die Wahl diesmal halten wird: "Die Chancen sind hoch, dass das wasserdicht wird", sagt er zur "Wiener Zeitung". Personelle Konsequenzen hält er für eher unwahrscheinlich. Sobotka schloss diese zwar nicht aus, aber es wird wohl auch darauf ankommen, welche Ergebnisse die forensische Untersuchung der fehlerhaften Wahlkarten durch das Bundeskriminalamt (BK) ergibt.

Kein Hinweis auf Sabotage

Man habe mit der Firma einen "guten Interaktionsprozess", erklärte BK-Chef Franz Lang. Es gebe bisher einige Theorien für das Versagen des Klebers, diese würden noch mit chemischen und physikalischen Tests untersucht. Der Kleber an der Basis der Kuverts sei von besserer Qualität als jener auf den Seiten, insgesamt seien drei Tranchen Klebstoff verwendet worden, davon auch eine Lieferung aus Deutschland. Verschwörungstheorien erteilte Lang vorerst eine Absage: "Es gibt keine Indizien für eine Sabotage." Die ursprüngliche Theorie, dass die Hitze beim Transport zum Klebstoff-Versagen geführt hätte, habe sich aber nicht erhärtet. Sobotka betonte, dass die Druckerei bisher gut gearbeitet habe - dass es bei der Hochschülerschaftswahl 2015 ähnliche Probleme gegeben hat, habe man nicht gewusst. Für SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim ist es "inakzeptabel", dass es trotz der Mängel bei der ÖH-Wahl keine Konsequenzen gab, er forderte die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Sobotka dazu knapp: "Das ist Angelegenheit des Parlaments."

Im Parlament soll auf Initiative der Neos jedenfalls im neuen Jahr eine Reformgruppe zum Wahlrecht eingesetzt werden. Ob es dann schon einen neuen Präsidenten gibt: Wer weiß. Denn das amtliche Endergebnis wird erst eine Woche nach dem Wahltag bekannt gegeben, dazu kommt eine achttägige Frist für eine Anfechtung. Die Neujahrsansprache ist also durchaus gefährdet. Sollte es keine Stichwahlwiederholungsverschiebungsanfechtung geben, kann der neue Bundespräsident Anfang 2017 angelobt werden.