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Ziel von 500 Fällen klar verfehlt, nur 377 Mal genehmigt. | Parteien sehen Verbesserungsbedarf.
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Wien. Mit der elektronischen Fußfessel - korrekt: dem elektronisch überwachten Hausarrest - war für die ehemalige Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) eine "neue Ära im österreichischen Strafvollzug" angebrochen. Seit einem Jahr können nun Untersuchungshäftlinge, vor allem aber bereits verurteilte Straftäter mit der elektronischen Fußfessel in den Hausarrest überstellt werden.
Allerdings scheint die Maßnahme noch nicht so wirklich ins Rollen gekommen zu sein. Im zuständigen Justizministerium erhoffte man sich nämlich 500 Anwendungsfälle im ersten Jahr. Die aktuellen Zahlen zeigen jedoch, dass diese Marke nicht erreicht wurde. Bisher wurde die einer übergroßen Armbanduhr ähnelnde Fußfessel bei 853 Anträgen in lediglich 377 Fällen genehmigt. Besonders bei Untersuchungshäftlingen floppte die neue Form des Strafvollzuges: Gerade einmal drei Häftlinge wurden in den Hausarrest überstellt.
Seinerzeit wurde das entsprechende Gesetz im Nationalrat einstimmig beschlossen. Und noch immer sehen die Justizsprecher der Parlamentsparteien diese Vorkehrung, von der aktuell 132 Personen gebrauch machen, durchwegs positiv. Am meisten Lob gibt es von Heribert Donnerbauer, dem Justizsprecher der ÖVP. Für ihn handelt es sich bei der Fußfessel um "ein sehr erfolgreiches Projekt, das durch die individuelle Anwendung von den Gerichten auch richtig gehandhabt wird".
Donnerbauers FPÖ-Kollege Peter Fichtenbauer hat ebenfalls einen positiven Eindruck von der "vernünftigen Strafvollzugsmethode", als die er die elektronische Fußfessel charakterisiert. Er sehe sie allerdings nicht als Primärmodell, sondern als Variante zur klassischen Freiheitsstrafe.
"Insgesamt erfolgreich"
Johannes Jarolim, Justizsprecher der SPÖ, beklagt eine kleine Schieflage bei der Vergabe der Fußfesseln: So glaubt er, dass Wirtschaftskriminelle eher in den Hausarrest überstellt werden als andere. Dies gelte es für ihn auszumerzen.
Ähnlich sieht es Albert Steinhauser von den Grünen, der zwar von einem "insgesamt erfolgreichen Projekt" spricht, aber in einigen Teilbereichen trotzdem noch Optimierungsbedarf sieht. So werden die meisten Delinquenten direkt vom Gericht in den überwachten Hausarrest geschickt. Nur in 74 Fällen kam die sogenannte "Backdoor Variante" zum Tragen, in der Häftlinge aus dem Gefängnis heraus den Antrag auf Hausarrest stellen.
Der Grund dafür sei laut Steinhauser, dass sich diese Gruppe der Hausarrestanwärter mit jener der Freigänger, also Anwärter für den gelockerten Vollzug, überschneide. Diese können zwar ebenfalls wie die Häftlinge in Hausarrest einer Arbeit außerhalb der Justizanstalt nachgehen, dürfen diese aber auch zu Freizeitaktivitäten verlassen, was den Trägern der Fußfessel nicht gestattet ist. Steinhauser fordert, die Bedingungen beider Strafvollzüge anzugleichen.
Keine sanfte Strafe
Karl Peinhart, Bezirksinspektor in der Justizanstalt Wien-Josefstadt, erklärt, das es sich bei der elektronischen Fußfessel nicht um einen "Strafvollzug-light" handelt. "Einige Träger dieser Fußfessel sagen, dass es für sie ein schwieriges Gefühl ist, zu wissen, dass sie sich lediglich in einem bestimmten Bereich ihres gewohnten Lebensraumes aufhalten dürfen. Im vergangenen Jahr ist ein Häftling deswegen freiwillig ins Gefängnis zurückgekehrt."
Etwa 50 Häftlinge wurden zudem mit einem Kontrollgerät ausgestattet, dass eine Alkoholkontrolle aus der Ferne ermöglicht.
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