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Systematische Fehlversorgung

Von Christa Karas

Wissen

Eine Urlauberin stürzt beim Skifahren und bricht sich Oberschenkel, Schlüssel- und Schambein. Im Krankenhaus wirkt sie extrem ängstlich und verschlossen, besteht nachts auf hellem Licht, hat Alpträume, will immer so liegen, dass sie die Türe sehen kann, und mag sich auf keinen Fall von einem Mann berühren lassen, auch nicht von einem Arzt. Von den Pflegepersonen auf die Gründe angesprochen, schweigt sie. Ihre Symptome stehen in keinem erkennbaren Zusammenhang mit den Verletzungen und stellen alle vor ein Rätsel. Bis schließlich nach Tagen die Psychologin des Spitals verständigt wird.


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Die Klinische Psychologin diagnostiziert eine Posttraumatische Belastungsstörung. Das Trauma, das die Symptome verursacht, liegt sieben Jahre zurück. Damals war die Patientin vergewaltigt worden, die dadurch erlittenen körperlichen Schmerzen sind den akuten ähnlich. Der Unfall hat die psychischen Verletzungen wieder aufgerissen.

In mehreren Einzelgesprächen arbeitet die Psychologin die Unterschiede zwischen damals und jetzt heraus, erklärt den Ärzten und Pflegepersonen die Lage der Patientin und gibt Hinweise zum angemessenen Umgang mit ihr. Der Gesamtzustand der Patientin bessert sich bereits nach einigen Tagen, ihr wird eine anschließende Psychotherapie zur abschließenden Aufarbeitung des Vergewaltigunstraumas empfohlen.

Was hier beschrieben wird, mag als untypisches Beispiel gelten, dennoch befindet es sich im Rahmen der Notfallpsychologie im Krankenhaus, bei der wohl jeder zunächst an Unfälle, Katastrophen und dramatische Akutsituationen denkt. Doch Notfallpsychologie umfasst eben weit mehr als das. Und auch das Spitalspersonal, von dem oft mit größter Selbstverständlichkeit erwartet wird, dass es mit extremen Belastungssituationen umgehen kann, benötigt bisweilen Unterstützung durch Klinische PsychologInnen, so der Experte Dr. Clemens Hausmann (Salzburg).

Für die Klinische Psychologie ergeben sich weite Betätigungsfelder, denkt man etwa an die Ängste von Patienten mit einer Krebsdiagnose, vor großen Operationen, nach einem Infarkt, der häufig auch Depressionen nach sich zieht, oder an Patienten mit psychosomatischen Erkrankungen, Abhängigkeiten, Essstörungen bzw. an Kinder und Betagte.

Grundsätzliches Recht

Mit der Novellierung des Krankenanstaltengesetzes im Jahr 1993 wurde erstmals in Österreich das Recht auf auf klinisch-psychologische, gesundheitspsychologische und psychotherapeutische Versorgung festgeschrieben. "Das heißt, alle Patienten, die in ein Krankenhaus kommen, haben grundsätzlich das Recht auf eine psychosoziale Versorgung", erläutert Mag. Ulla Konrad, Vizepräsidentin des Berufsverbandes Österreichischer Psychologinnen und Psychologen (BÖP).

Aus Studien geht deutlich hervor, dass zumindest jeder zehnte Patient, der ein Allgemeinkrankenhaus aufsucht, eine psychologische Mitbehandlung benötigt. Pflegekräfte an Allgemeinstationen erachteten in einer Befragung eine psychosoziale Mitbehandlung sogar für 58 Prozent ihrer Patienten als notwendig.

Exorbitante Kosten

Dennoch haben die weitaus meisten Patientinnen und Patienten in Österreich bisher wohl kaum etwas von diesem ihrem Recht gehört, geschweige denn Hilfe durch einen Klinischen Psychologischen bekommen. Was daran liegt, dass die Spitalserhalter am falschen Platz sparen wie etwa der Wiener Krankenanstalten-Verbund (KAV), der im Durchschnitt pro 1.000 PatientInnen zwei Klinische PsychologInnen aufwendet.

Unterstützung erfährt diese chronische Fehlversorgung bisweilen noch durch manche Spitalsärzte, die der ignoranten Meinung sind, "das bissl Handerlhalten am Krankenbett" könnten notfalls ja Pflegepersonen bzw. Zivildiener übernehmen. - Faktum ist dagegen, dass zahlreiche Personen bereits bei der Mitteilung ihrer Diagnose Unterstützung benötigen würden, denkt man etwa an die mehr als 35.000, die hierzulande jährlich allein an Krebs erkranken.

Faktum ist auch, dass durch das Nichterkennen und Nichtbehandeln psychischer Störung die Gefahr besteht, dass Leiden chronisch werden. Und dass ein Großteil der Patienten mit neurotischen, psychosomatischen und funktionellen Beschwerden nur somatisch behandelt wird, was ihren Eindruck einer körperlichen Grunderkrankung nährt sowie die unangemessene Inanspruchnahme medizinischer Leistungen prolongiert.

All das verursacht exorbitante Kosten, während Evaluationsstudien zeigen, dass bereits die ganz einfache fachpsychologische Intervention (wie beratende Information und emotionale Unterstützung) bei körperlich Kranken die Verweildauer im Spital um 1,5 Tage reduziert.

Der Bedarf ist also gegeben, dennoch kann man den PsychologInnen nicht empfehlen, dieses Fach zu wählen.

Ausgenützt

Klinischer Psychologe wird man postgraduell, also nach Absolvierung des Psychologiestudiums. Erforderlich ist dafür der Nachweis der praktischen Kompetenz durch eine mindestens 1.480 Stunden umfassende psychologische Tätigkeit in einer Einrichtung des Gesundheits- und Sozialwesens, 800 Stunden davon in einer facheinschlägigen Einrichtung (Krankenanstalt). Diese psychologische Tätigkeit muss im Ausmaß von 120 Stunden supervidiert werden. Die nicht unbeträchtlichen Kosten für die entsprechenden Fachseminare etc. trägt der Betreffende selbst.

Laut Psychologengesetz geht er dabei einer "selbständigen, eigenverantwortlichen Tätigkeit als graduierter Psychologe" nach, woraus sich zwingend ergibt, dass diese Arbeit eine bezahlte sein muss, die in vollem Ausmaß der Sozialversicherung unterliegt. Theoretisch - vor allem in Wien, wo der KAV diese Personen bis vor kurzem ausnützte, indem er sie weder bezahlte noch pflichtversicherte, ehe einer der Betroffenen Klage einbrachte.

Mittlerweile werden die Praktikanten zwar kranken-, unfall-, pensions- und arbeitslosenversichert, ihre mit 30 bis 40 Stunden pro Woche veranschlagte Arbeitszeit vergütet der KAV hingegen mit einem monatlichen Taschengeld von lediglich 70 Euro. Und erlässt, wie zuletzt im Februar, mit Hinweis auf die Kosten in seinem Bereich Aufnahmestopps für FachausbildungskandidatInnen, die nun schauen können, wo sie ihr Praktikum absolvieren.