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Geht es nach dem Willen der Koalitionsregierung, können Eltern nach der Scheidung ab kommendem Jahr für ihre Kinder die gemeinsame Obsorge übernehmen, sprich das Sorgerecht gemeinsam ausüben. An der Finalisierung des Kindschaftsrechtsänderungsgesetzes 2000 wird intensiv gearbeitet. Gestern fand dazu eine informelle Sitzung von Justizminister Dieter Böhmdorfer, ÖVP-Justizsprecherin Maria Fekter und FPÖ-Abg. Edith Haller statt. Der Entwurf wird dem Ministerrat Ende August/Anfang September vorgelegt und soll noch heuer im Nationalrat beschlossen werden. In Kraft treten soll die neue Regelung ab 1. Jänner 2001.
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Im Vorjahr endeten 18.512 Ehen vor dem Scheidungsrichter. 20.910 Kinder waren betroffen, davon 16.907 Minderjährige. Fast 90 Prozent der Ehen werden einvernehmlich geschieden. Das bedeutet aber noch nicht, dass damit auch schon die Frage der Kinderbetreuung gelöst ist. Denn zuerst erfolgt die Scheidung, erst dann wird der vermögensrechtliche Teil und der kinderrechtliche Teil geklärt. In 98 Prozent der Fälle erhält die Frau das Sorgerecht.
Während der Scheidung sind sich 75 Prozent der Paare noch relativ einig über Kindesangelegenheiten. Innerhalb von zwei Jahren, zeigt die Erfahrung, entfernen sich Väter häufig von ihren Kindern. Dazu gibt es zwei Theorien: Väter werden zu Zahlern degradiert und von Müttern bei Entscheidungen häufig ausgeschlossen. Die zweite Theorie besagt, dass Männern die physische Betreuung ihrer Kinder - sozusagen als Rollenbild - weniger liegt.
Fekter: Wir wollen den Kindern die Väter zurückgeben
"Wir versuchen nun, den Kindern die Väter zurückzubringen", argumentiert ÖVP-Justizsprecherin Maria Fekter im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". In Deutschland wurde die gemeinsame Obsorge bereits Mitte der 90er Jahre eingeführt. In den ersten Jahren waren nur 20 Prozent der Scheidungskinder davon betroffen, nun gilt die gemeinsame Obsorge bereits für 60 Prozent der betroffenen Kinder. "Diese Erfolgsstory in Deutschland rechtfertigt die Umsetzung einer gemeinsamen Obsorge auch in Österreich", ist Fekter von dem ÖVP-FPÖ-Vorhaben überzeugt. "Mit der SPÖ hätte es das nie gegeben." Die gesetzlichen Rahmenbedingungen werden, laut Fekter, sehr flexibel gestaltet, damit die Richter mehr Spielraum haben.
Drei-Stufenbau für Obsorge
Im übrigen soll es für die Obsorge einen Stufenbau geben:
- Gemeinsame Obsorge wie bei aufrechter Ehe. Aber auch da muss bekannt gegeben werden, bei wem sich das Kind überwiegend aufhält (Hauptwohnsitz). alles andere wird von den Eltern frei entschieden.
- Teilhabe an der Obsorge. Dabei hat ein Elternteil die volle Obsorge, der andere nur für gewisse Bereiche und gravierende Entscheidungen. Eine diesbezügliche Vereinbarung wird gerichtlich festgehalten.
- Alleinige Obsorge. Wenn sich die Eltern auch nach erfolgter Mediation nicht gütlich einigen, erhält jener Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt, die alleinige Obsorge.
Natürlich, so Fekter, könne man "Streithanseln" auch mit dieser Regelung nicht befrieden, aber man kann jenen, die ihren Streit beilegen, die Möglichkeit geben, ihre Kinder weiterhin gemeinsam zu erziehen.
Kein Einfluss auf Alimentationszahlung
Eine gemeinsame Obsorge oder auch eine Teilobsorge hat keinen Einfluss auf die Alimentationszahlung. Aus diesem Grund werde in jedem Fall festgestellt, wo das Kind hauptsächlich lebt.
ÖVP-Generalsekretärin Maria Rauch-Kallat bestätigte, dass es ein lange gehegter Wunsch der ÖVP sei, die Rechte jenes Elternteiles, der die Kinder nicht hat, zu stärken. Eine gemeinsame Obsorge, wenn beide Eltern es wollen und ein einvernehmlicher Antrag besteht, sei eine gute Lösung. "Das Kind hat das Recht, die Beziehung zum Nichtsorgeberechtigten aufrecht zu erhalten." Aber nur, wenn beide es wollen, so Rauch-Kallat.
Die Vorsitzende der Österreichischen Richtervereinigung, Barbara Helige, hält eine gemeinsame Obsorge "für eine brauchbare Möglichkeit". Gerade in modernen Ehen, wachse die Zahl der Väter, die sich wirklich um ihre Kinder kümmern. "In strittigen Fällen bin ich absolut dagegen", erklärte Helige. Außerdem müsse sichergestellt sein, dass diese Entscheidung wieder leicht rückgängig gemacht werden kann.
Rechtsanwalt für Scheidungs- und Familienangelegenheiten Farid Rifaat verweist auf die Praxis. Es könne dort Probleme geben, wo sich die Eltern nicht einigen und man das Gericht anrufen müsse. Deshalb plädiert er dafür, ein detailliertes Papier, in dem festgelegt werden soll, welche Entscheidungen von dem einen oder dem anderen Partner oder gemeinsam zu treffen sind. Also einen Vertrag zu fertigen. Denn gerade eine Trennung soll eine Klarlegung sein.
Die SPÖ wird diese Regelung rückgängig machen
"Eine gemeinsame Obsorge heißt, Frauen wieder in die Abhängigkeit zu katapultieren", ärgert sich SPÖ-Frauenvorsitzende Barbara Prammer. Denn einerseits bedeute das, den Rosenkrieg zu verlängern, "das ist nicht im Interesse des Kindes". Andererseits werde die gemeinsame Obsorge so ausschauen, dass der Vater "die Unterschrift auf einem Paßantrag verweigert, das Wäschewaschen bleibt aber bei der Frau". Prammer führt aber noch ein weiteres Argument an: Wenn beide gemeinsam entscheiden wollen, sei das auch heute schon mittels Vollmacht (notariell beglaubigt) möglich. Väter könnten mit einer Generalvollmacht oder Teilvollmacht all das tun, was ihnen sonst versagt bleibt. Etwa Auskünfte in Schulen oder bei Ärzten einholen.
"Bei Trennungen im Schlechten ist es gut, wenn das Kind eine Bezugsperson hat und nicht tageweise den Aufenthalt wechseln muss", betont Prammer. (In 70 Prozent der Fälle, in denen Gewalt in der Familie vorkommt, sind Kinder direkt betroffen.) Und es sei auch für die Frau eine Zumutung, sich - womöglich noch mit einem ehedem gewalttätigen Partner - ständig auseinandersetzen zu müssen. Die vielen Streitigkeiten, die sich nach jahrelanger Trennung daraus ergäben und dann wieder vor dem Richter ausgetragen werden müssten hätten auch Auswirkungen auf die Kinder. "Derartige Verschlechterungen haben nichts mehr mit dem Recht des Kindes zu tun. Die SPÖ wird einer Gesetzesänderung daher nicht zustimmen", stellte Prammer klar, und: "Wenn die SPÖ wieder an der Regierung ist, wird dieses Gesetz rückgängig gemacht".
Gesprächsbereit wäre Prammer über Verbesserungen bei der Vollmachtsregelung, wie man diese ohne Amtsschimmel gestalten kann. "Alles andere ist inakzeptabel."
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