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Ungarns Nagelprobe mit der EU

Von Heike Hausensteiner

Europaarchiv

Ungarn macht Fortschritte in Richtung EU und gilt neben Zypern als Musterschüler unter den Kandidatenländern. Ein heißes Eisen, das ab Herbst in den Beitrittsverhandlungen angefasst wird, ist das Kapitel Landerwerb. Ungarn wünscht sich hier eine Übergangsfrist von zehn Jahren, für die EU ist das inakzeptabel. Indes will die ungarische Regierung rigoros vor allem gegen österreichische Grundbesitzer vorgehen, die mittels "Taschenverträge" Land erworben haben. Einen nationalistischen Hintergedanken weist Regierungschef Orbán, der nächstes Jahr einen Wahlkampf zu schlagen hat, zurück.


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Edeltraud Dorn aus Melk ist seit 1994 in Ungarn in der Landwirtschaft tätig. Ihre Firma hat den Sitz in Bucsu im westungarischen Komitat Vas, zwei Kilometer von der österreichischen Grenze entfernt. Taschenverträge habe sie keine. Für das geplante Vorgehen Ungarns hat sie Verständnis: "Es ist doch normal, dass man illegale Sachen aufdeckt."

Das Gesetz, das den Erwerb von landwirtschaftlichen Nutzflächen durch Ausländer verbietet, existiert seit 1994. Schlagend wird es nun in den EU-Beitrittsverhandlungen. Die inkriminierten Taschenverträge haben Ausländer mit ungarischen (Mit-)Besitzern geschlossen; in einer Sonderklausel werden die Eigentumsrechte des ausländischen Partners nach dem EU-Beitritt Ungarns gesichert. In erster Linie die österreichischen Nachbarn werden verdächtigt, so Agrarflächen günstig erworben zu haben. Alleine in den drei westungarischen Komitaten Zala, Vas und Györ-Moson-Sopron sollen sich 60.000 bis 70.000 Hektar Land in ausländischer Hand befinden. Die Preise hätten sich verdreifacht. Mit dem "österreichischen Wirtschaften" müsse Schluss sein, polterte denn auch Ministerpräsident Viktor Orbán. "Weder Österreicher noch Bürger anderer EU-Staaten können die ungarischen Gesetze ungestraft ausspielen."

Fragwürdige Investitionen?

Es habe sich abgezeichnet, dass Ungarn eines Tages gegen derartige Käufe vorgehen werden, so Karl Steinbarz von der Vereinigung ausländischer Agrarunternehmer in Ungarn. Zugleich sei auch klar, dass die kapitalschwache ungarische Landwirtschaft Investitionen aus dem Ausland brauche.

Der aus Ungarn stammende Wiener Soziologe Peter Stiegnitz gibt im Gespräch mit der "Wiener Zeitung" zu bedenken: "Die österreichischen Bauern bringen die Infrastruktur, und leider auch die Chemie." Nunmehr seien viele ungarische Landwirte Lohnempfänger. Unter dem kommunistischen Regime hätten die ungarischen Bauern nicht wie ihre österreichischen Kollegen gelernt, wie man in Genossenschaften "lukrativ, auf freier Basis" wirtschaften könne. In der Frage des Grunderwerbs unterstellt Stiegnitz Ungarns Regierungschef "innenpolitische Propaganda". Viktor Orbán wird mit diesem Vorwurf auch im Inland konfrontiert und bestreitet ihn vehement.

Es handle sich um "keine Stimmungsmache gegen Ausländer", beteuert Imre Boros; er ist Chef des vor einem Monat gegründeten Regierungsausschusses zum "Kampf gegen Taschenverträge". Die Arbeitsgruppe soll die "illegalen" Grundstücksverträge aufdecken und einen "Nationalen Bodenfonds" gründen. Involvierte ungarische Grundstücksbesitzer können sich bei einer Hotline der Regierung melden und hätten auch keine Sanktionen zu befürchten, wird versichert. Der geplanten Novellierung des Bodengesetzes zufolge soll ungarischer Grund vor allem den einheimischen Landwirten zum Kauf oder zur Pacht angeboten werden. Falls sich so keine Interessenten melden, soll der mit fünf Mrd. Forint (278 Mill. S) dotierte Bodenfonds das Land kaufen.

7 Jahre Schutzfrist

Gegen den nationalen Fonds läuft vor allem die rechtspopulistische Gerechtigkeitspartei Sturm. Durch die Einrichtung des Bodenfonds gebe es keine Garantie, dass dadurch das Land nicht wieder privatisiert werde. Die FIDESZ-Partei von Viktor Orbán fordert die Gerechtigkeitspartei auf, die Interessen der Landwirtschaft zu wahren. Ungarns Boden sei weder nach drei, noch nach sieben Jahren zu verkaufen.

Eine siebenjährige Schutzfrist sollen die EU-Kandidaten beim Landerwerb verlangen dürfen. Ungarn hatte eine Frist von zehn Jahren, Polen sogar 18 Jahre verlangt. Für die siebenjährige Periode gebe es keine wissenschaftliche Grundlage. Laut EU-Kommission hätten die Beitrittsländer dann aber in der Landwirtschaft so weit aufgeholt, dass auch die einheimischen Bauern beim Landkauf mithalten könnten.