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Unter Folter gewonnene Beweise vor US-Militärtribunal für zulässig erklärt

Von Michael Sniffen, AP

Politik

Die als feindliche Kombattanten eingestuften Gefangenen im US-Militärstützpunkt Guantanamo können auch dann auf unbestimmte Zeit festgehalten werden, wenn die Beweise gegen sie aus Folter gewonnen wurden. Das sagte kürzlich ein Anwalt des Justizministeriums bei einer Anhörung vor einem Bezirksgericht in Washington.


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Die Praxis der für die Häftlinge zuständigen Streitkräfte steht im Widerspruch zu einer Entscheidung des Obersten Gerichts der USA, das die Zulassung von Beweisen, die unter Folter zu Stande gekommen sind, schon vor rund 70 Jahren verboten hat. Wie der Regierungsanwalt Brian Boyle sagte, ist es den Militärtribunalen, die über die Inhaftierung der 550 Guantanamo-Häftlinge entscheiden, erlaubt, solche Beweise für ihre Entscheidung mit heranzuziehen. Das Bezirksgericht in Washington befasst sich derzeit mit Klagen einiger der Gefangenen gegen ihre Inhaftierung auf dem Marinestützpunkt auf Kuba. Die Häftlinge sind dort zum Teil schon seit drei Jahren ohne formelle Anklage interniert. Boyle forderte Richter Richard Leon auf, die Klagen abzuweisen.

Die Anwälte der Häftlinge argumentieren, einige ihrer Mandaten würden ausschließlich auf Grund von Beweisen festgehalten, die durch Folter zu Stande gekommen seien. Und dies stehe in krassem Widerspruch zum amerikanischen Recht. Boyle hatte dagegen schon bei einer ähnlichen Anhörung die Auffassung der Regierung bekräftigt, wonach die Guantanamo-Häftlinge als so genannte feindliche Kämpfer keine verfassungsmäßigen Rechte hätten, die sie vor einem US-amerikanischen Gericht einklagen könnten.

Erst eine Freilassung nach

Anhörung vor Militärtribunal Die Regierung erklärte sich erst im Sommer nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs bereit, die Inhaftierung aller Guantanamo-Häftlinge überprüfen zu lassen. Die Regelung sieht vor, dass für jeden einzelnen Häftling eine Anhörung vor drei Offizieren anberaumt wird, in der der Gefangene Argumente zu seiner Entlastung vorbringen kann. Einen Anwalt darf der Häftling nicht mitbringen. Ihm wird lediglich ein Offizier als Beistand zur Seite gestellt. Vor diesen Militärtribunalen wurden bisher 440 Fälle behandelt. Nur in einem Fall ordnete ein Tribunal die Freilassung eines Gefangenen an.

Bei den Klagen der Guantanamo-Häftlinge vor dem Bezirksgericht in Washington geht es auch darum, ob die Regierung dem Spruch des Obersten Gerichtshofs genüge getan hat. Richter Leon stellte die Frage, ob eine Inhaftierung, die ausschließlich auf aus Folter gewonnenen Beweisen basiert, nicht apriori rechtswidrig sei. Denn schließlich sei Folter illegal. "Wir wissen das alle", betonte Leon.

Der Richter fragte weiter, ob die Regierung Grenzen bei der Anerkennung unter Folter gewonnener Beweise sehe. Regierungsanwalt Boyle erwiderte, die Regierung werde niemals einer Politik zustimmen, die sie daran hindere, Beweise zu Nutzen, mit denen etwa die Terroranschläge vom 11. September 2001 hätten verhindert werden können, selbst wenn diese Erkenntnisse etwa von ausländischen Behörden durch Folter gewonnen worden wären. Boyle fügte jedoch hinzu, die US-Regierung lehne Folter ab.

Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) teilte unterdessen mit, es habe der Regierung von Präsident George W. Bush einen vertraulichen Bericht übergeben, der sich mit der Behandlung der Guantanamo-Häftlinge kritisch auseinander setze. Die Zeitung "New York Times" berichtete, das IKRK komme zu dem Schluss, dass der auf die Gefangenen ausgeübte psychische und physische Druck gleichbedeutend mit Folter sei. AP