)
Konkursgericht hat beide Insolvenzverfahren nun zusammengelegt.
| Anlegeranwalt bringt Urteil im Fall Niedermeyer vs. Immofinanz ins Spiel.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 14 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
| Klagenfurt. Die Insolvenzverfahren rund um das betrügerische Beteiligungskonglomerat AvW von Wolfgang Auer-Welsbach gewinnen an Spannung. Die AvW-Masseverwalter Gerhard Brandl und Ernst Malleg versuchen, ein Prozessieren bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag zu Lasten der AvW-Anleger zu verhindern.
Sie haben beim Konkursgericht Klagenfurt beantragt, dass das Vermögen der AvW Invest AG (sie hielt die Konzession für Wertpapierdienstleistungen) an die insolvente Mutterfirma AvW Gruppe AG ausgeschüttet und von dieser übernommen wird. Ein entsprechender Gerichtsbeschluss, der für die Anleger Rechtssicherheit schafft, ist Dienstagnachmittag ergangen.
Damit wird das Verfahren nicht nur vereinfacht, sondern auch gerechter. Denn nur eine einheitliche Konkursmasse gewährt eine Gleichbehandlung der Gläubiger. "Durch die unrechtmäßigen Vermögensverschiebungen zwischen den beiden AvW-Gesellschaften war das Vermögen der AvW Invest bei Konkurseröffnung ein reines Zufallsprodukt", hält Richter Johannes Schnabl fest.
Die 12.500 AvW-Anleger müssen jetzt ihre Forderungen - es geht insgesamt um bis zu 350 Millionen Euro - im Verfahren der AvW Gruppe AG anmelden und sparen so 250.000 Euro Gerichtsgebühren. Die Masseverwalter ersparen sich doppelte Arbeit, denn sie müssen diese Ansprüche nur einmal prüfen. Detail am Rande: Rund 103 Millionen Euro liegen bereits im Massetopf.
"Grundsätzlich bestehen für mich keine wesentlichen Einwände, wenn vom Gericht per Beschluss festgestellt wird, dass damit ein vollkommener Übergang von Rechten und Pflichten der AvW Invest AG auf die AvW Gruppe AG stattfindet", sagt Anwalt Erich Holzinger, der 2000 AvW-Geschädigte vertritt. "Ich hoffe, es gelingt, dass zwei im Raum stehende Prozesse nicht stattfinden müssen." Denn neben der "wirtschaftlichen Einheit" der AvW-Beteiligungsgruppe sollte vor Gericht noch die offene Frage geklärt werden, ob es sich bei den Genussscheinen "AvW Index" um Fremd- oder Eigenkapital handelt. In letzterem Fall würden die Anleger finanziell nachrangig behandelt werden.
Weitreichende Entscheidung
Für AvW-Anlegeranwalt Erich Holzinger ist diese "rechtliche Lücke" vom Obersten Gerichtshof (OGH) im brisanten Fall des Investors Christian Niedermeyer gegen Immofinanz/Immoeast, die "Wiener Zeitung" berichtete, bereits geschlossen worden. Das Höchstgericht gibt darin Schadenersatzansprüchen von Anlegern Vorrang vor Bestimmungen des Aktiengesetzes.
"Gemäß der klaren Rechtsprechung des OGH ist die Frage, ob Fremd- oder Eigenkapital vorliegt, gänzlich irrelevant für den vollwertigen Anspruch der Anleger, denn es geht um Schadenersatz", sagt Holzinger, der sich dabei auch auf eine Urteilsauslegung des renommierten Salzburger Rechtsprofessors Georg Graf beruft. Die Schadenersatzansprüche seien durch die "Betrugshandlungen bei Vertragsabschluss" begründet. "Das ist ja Auer-Welsbach vorzuwerfen, er hat von Anfang an betrogen", meint Graf, der auch für die Masseverwalter ein Gutachten verfasst hat.
Laut Holzinger können die Anleger ihre Schadenersatzforderungen im Konkurs aufgrund der Prospekthaftung nach dem Kapitalmarktgesetz und der Informationspflichten nach dem Börsegesetz erheben. "AvW Invest beziehungsweise AvW Gruppe als Emittentin der Genussscheine haften für den Schaden, der durch verschuldet unrichtige oder unvollständige Prospektangaben entstanden ist", sagt Holzinger.
AvW-Masseverwalter Gerhard Brandl will derzeit noch keine detaillierte Stellungnahme abgeben. Brandl: "Wenn sich eine neue rechtliche Situation durch dieses Urteil ergeben hat, werden wir das prüfen."
)
)
)