Zum Hauptinhalt springen

Wasser rettet Spekulationsverbot

Von Walter Hämmerle

Politik

Seltsames Junktim könnte alle Parteien glücklich machen.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 11 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Wien. Die Wege der politischen Kompromissfindung sind mitunter unergründlich. Nicht nur, aber besonders auch in Österreich.

Derzeit etwa ist die Regierung auf der Suche nach Partnern, um eine Zweidrittel-Mehrheit im Nationalrat für den Beschluss eines Spekulationsverbots. Die Details sind in einer sogenannten 15a-Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden festgelegt, für deren Beschluss die einfache Mehrheit der Regierung im Nationalrat ausreicht. Ein grundsätzliches Spekulationsverbot mit öffentlichen Mitteln soll dagegen als Verfassungsbestimmung festgeschrieben werden, für die es einer Zweidrittel-Mehrheit bedarf. Die Latte dafür liegt bei 122 von 183 Abgeordneten, SPÖ und ÖVP kommen gemeinsam nur auf 107 Stimmen. Fehlen 15 Abgeordnete.

Mit den Grünen . . .

Das BZÖ signalisiert grundsätzlich Zustimmung, ein paar Änderungswünsche hätten die Orangen aber schon. So pochen sie etwa auf die Einführung eines einheitlichen Haushaltsrechts, auf dass auch sämtliche Abschlüsse vergleichbar werden. Für die Verhandlungsposition des BZÖ ist es nur schlecht, dass seine 13 Abgeordneten als Mehrheitsbeschaffer für die Koalition nicht ausreichen.

Nachdem das Team Stronach eine Zustimmung zum Spekulationsverbot ausschließt, bleiben für diesen Zweck nur noch FPÖ und Grüne, die mit 37 respektive 20 Abgeordneten ausreichend Stimmen beisteuern könnten. Doch auch diese beiden Oppositionsparteien verschaffen der Regierung nicht zum Nulltarif die notwendige Zweidrittel-Mehrheit für die Verfassungsbestimmung.

Der Budgetsprecher der Grünen, Werner Kogler, formuliert es so: "Geschäfte wie jene in Niederösterreich, bei denen Wohnbaugelder verspekuliert und ein Schaden von bis zu einer Milliarde Euro entstanden ist, dürften nach der vorliegenden Vereinbarung einfach weiterlaufen. Das kann es nicht sein, es geht hier um ein deutliches Spekulationsverbot." Die Grünen, die den Verhandlungen am Montag ferngeblieben sind, fordern ein Hearing im Parlament mit Rechnungshof und Staatsschuldenausschuss. Kogler ortet bei der SPÖ wachsende Zustimmung, befürchtet aber, dass die Sozialdemokraten letztendlich mit der ÖVP stimmen.

. . . oder doch mit der FPÖ?

Bliebe also die FPÖ. Die liebäugelt ohnehin recht offensiv mit einer Zustimmung, nachdem sich die Regierung am Montag zu einigen Änderungen bereiterklärt hat, etwa dass auch Geschäfte mit Derivaten, die nicht der Absicherung eines Grundgeschäfts dienen, verboten werden sollen.

Am Dienstag dann kam FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache auf die Königsidee in einem Super-Wahljahr, nämlich das Ja seiner Partei mit dem - in der Verfassung festzuschreibenden - Schutz des heimischen Wassers zu koppeln. Da trifft es sich gut, dass die SPÖ im Ministerrat der ÖVP ihren Entwurf für eine entsprechende Staatszielbestimmung übergeben hatte, die den "vollen Einfluss der öffentlichen Hand" beim Wasser garantieren solle. Vor dem Ministerrat bezeichnete die Volkspartei solche Überlegungen noch als "Populismus", danach klang Vizekanzler Spindelegger allerdings aufgeschlossener einer solchen Idee gegenüber. Kein Wunder, schließlich ist auch in den schwarzen Reihen der Ruf nach dem Schutz "unseres Wasser" unüberhörbar laut.

Gut möglich, dass demnächst die Festschreibung des Wasserschutzes in der Verfassung auch das Spekulationsverbot für Länder und Gemeinden ebenda rettet. Es wäre typisch österreichisch. Und sollten tatsächlich alle Stricke reißen, gibt es in der Koalition auch Überlegungen, das Spekulationsverbot ohne Verfassungsmehrheit umzusetzen.

Seiten 4 und 5

Wissen

Bund, Länder und Gemeinden haben sich Anfang Jänner auf die Eckpunkte eines verfassungsrechtlich abgesicherten Spekulationsverbots geeinigt. Dieses Verbot soll in einem eigenen Artikel im Finanz-Verfassungsgesetz verankert werden. Diese Bestimmung soll allgemein gehalten und nähere Details durch Gesetze und die 15a-Vereinbarung festgelegt werden.

Die Umsetzung soll dann über einen Bund-Länder-Vertrag ("15a-Vereinbarung") erfolgen. Bei Verstößen sind Strafzahlungen bis zu 15 Prozent der veranlagten Mittel vorgesehen.

Ebenfalls festgelegt werden soll hier, dass die Abteilungen für Treasury und Risikomanagement getrennt werden müssen und ein durchgängiges Vier-Augenprinzip gegeben sein muss. Bestehende Risiken sollen transparent ausgewiesen werden.

Verschärft werden soll auch das Bundesfinanzierungsgesetz, das die Grundlagen für die Bundesfinanzierungsagentur regelt.