Hans Kelsen: Baumeister der Verfassung
Hans Kelsen

Lebensdaten

Aufzählung Geboren am 11. Oktober 1881 in Prag, Staats- und Verwaltungsrechtler, Rechtsphilosoph. Schöpfer der östereichischen Bundesverfassung von 1920.
Aufzählung 1919-1930 Universitätsprofessor in Wien
Aufzählung 1921-1930 Verfassungsrichter
Aufzählung 1930 Professur in Köln
Aufzählung1933-1935, 1938 Professur in Genf
Aufzählung 1936-1938 Professur in Prag
Aufzählung 1945-1952 Professur in Berkeley
Aufzählung Gestorben am 19. April 1973 in Berkeley, Kalifornien.
 

Links

Aufzählung Hans-Kelsen-Institut
Aufzählung Bundesverfassung
Aufzählung Bundes-Verfassungsgesetz
Aufzählung Forschungsstelle und Dokumentationszentrum für Österreichische Philosophie
Aufzählung Institut Wiener Kreis 

Von Matthias Bernold

Er drückte der österreichischen Verfassung seinen Stempel auf und entwickelte eine Verfassungsgerichtsbarkeit mit Beispielwirkung für ganz Europa. Sein rechtstheoretischer Ansatz, die Reine Rechtslehre, wird von Teilen der Jurisprudenz ebenso eifrig vertreten und fortgeführt, wie von anderen kritisiert und abgetan - eine Annäherung an Hans Kelsen.

Er ist der Jurist des 20. Jahrhunderts." Im zweiten Stock der Villa in der Gymnasiumstraße 79 in Wien-Döbling, wo das "Hans Kelsen-Institut" beherbergt ist, hat man eine klare Auffassung, was Wert und Bedeutung Hans Kelsens angeht. Robert Walter, Geschäftsführer des Instituts und emeritierter Ordinarius für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Wien, hat sich Zeit seines Lebens wie kaum ein anderer mit Leben und Werk Kelsens befasst. Wenn der Merkl-Schüler den Besucher durch die Bibliothek des Instituts führt und stolz die Übersetzungen Kelsen'scher Werke - sogar ins Japanische und Koreanische wurde die Reine Rechtslehre übersetzt - aus den Regalen herausgreift, ist ihm die Wertschätzung für Kelsen deutlich anzumerken.

Tatsächlich stehen die Verdienste des am 11. Oktober 1881 in Prag geborenen Rechtswissenschaftlers außer Frage. Gilt doch Kelsen, der 1900 an der Wiener Juridischen Fakultät zu studieren begann, als Architekt der österreichischen Bundesverfassung: 1920 hatte Staatskanzler Karl Renner den frischgebackenen Rechtsprofessor zum Konsulenten für die Ausarbeitung der Verfassung herangezogen. Kelsen wirkte maßgeblich am B-VG 1920 mit, das den Kern der bis heute geltenden Verfassung darstellt.

"Präzision und methodische Klarheit Kelsens waren ein Glücksfall für die österreichische Verfassung", streicht Nationalratspräsident Heinz Fischer gegenüber der "Wiener Zeitung" hervor. Was die österreichische Verfassung auszeichne, sei, "dass sie flexibel genug ist, um für verschiedenen politische Konstellationen geeignet zu sein und doch fest genug, um einen stabilen politischen Rahmen abzugeben."

Die nüchterne Formulierung und der weitgehende Verzicht auf ausschmückende Erklärungen, unterscheidet das B-VG von anderen Verfassungsgesetzen wie etwa dem deutschen Staatsgrundgesetz. "Hätte Kelsen einen Text zu entwerfen gehabt, der ähnlich blumig wie das deutsche Grundgesetz ist, dann hätte seine Feder vermutlich gezittert", lacht Walter, "Bei Artikel 1. B-VG [Österreich ist eine demokratische Republik. Anm.] soll es zwischen Renner und Kelsen sogar zum Streit gekommen sein." Angeblich habe Kelsen die Bestimmung aufgrund ihres programmatischen Charakters gar nicht gefallen, worauf Renner geantwortet haben soll: "Herr Professor, Sie haben Recht, aber irgend etwas Schönes soll doch auch in der Verfassung stehen."

Die Reine Rechtslehre

Ein Grund, warum das B-VG so klar und nüchtern abgefasst ist, ist im rechtstheoretischen Fundament Kelsens zu sehen: Kelsen, der Zeit seines Lebens nie einer politischen Partei beitrat, war beseelt vom Ideal einer "reinen" Rechtslehre, einer - wie er später in seinem gleichnamigen Buch formulieren sollte - "von aller politischen Ideologie und allen naturwissenschaftlichen Elementen gereinigten" Rechtstheorie. Psychologie, Soziologie, Ethik und politische Theorie hatten nach Meinung Kelsens nichts in der Rechtswissenschaft verloren. Den Traditionen der positivistischen Rechtswissenschaft des 19. Jahrhunderts folgend, formulierte es Kelsen als Ziel der Jurisprudenz, "ausschließlich und allein, das positive Recht zu beschreiben, die Frage zu beantworten, was und wie das Recht ist, nicht aber, wie es sein oder gemacht werden soll." Recht und Politik seien sauber zu trennen, postuliert Kelsen 1934 in seiner - philosophisch auf dem Neukantianismus beruhenden - Reinen Rechtslehre. Nur so sei es möglich, "von der eingewurzelten Gewohnheit abzugehen, im Namen der Wissenschaft vom Recht, unter Berufung also auf eine objektive Instanz, politische Forderungen zu vertreten." Kelsen, der von einer Trennung von Sein und Sollen ausging, sah das Recht als einen normativen Gegenstand. Es gab für ihn keinen Staat als soziales und juristisches Phänomen, sondern (für eine juristische Betrachtung) nur das Phänomen Staat, das mit der Rechtsordnung ident ist.

Kelsens Theorie, auch als "Wiener Schule" oder "Kritischer Positivismus" bekannt, fand zahlreiche Anhänger - unter ihnen Alfred Verdroß, Adolf Merkl - stieß aber auch auf Kritik. Kelsen, der privat als "überaus charmant", "ein echter Wiener" charakterisiert wurde, war - wenn es an die Verteidigung seiner Lehre ging - überaus streitlustig und verstrickte sich literarisch oft in scharfe Auseinandersetzungen.

Einer der heftigsten Kritiker des Rechtspositivismus war und ist Günther Winkler. Die Vorlesungen des emeritierten Verfassungsrechtlers gerieten regelmäßig zur rechtsphilosophischen Abrechnung mit Kelsen: "Ebenso wenig wie man die Architektur als ein kulturell-soziales Phänomen nur aus einer einzigen (kategorialen) Grundform der Geometrie, etwa des Dreiecks, (...), des Quaders, der Kugel gegenstandsgerecht erfassen und verstehen kann, vermag man das Recht als ein kulturell-soziales Phänomen bloß aus dem Sollen oder der Norm gegenstandsgerecht zu erfassen und zu verstehen", schrieb Winkler in seinem 1995 erschienenen Buch "Zeit und Recht".

Erfinder der Verfassungsgerichtsbarkeit

"Politik und Recht sind sicher nicht voneinander zu trennen", betont auch VfGH-Präsident Ludwig Adamovich: Doch wenngleich die Reine Rechtslehre in manchem irrte, "so muss man sich doch damit auseinandergesetzt haben. Man kann anderer Meinung sein, aber man kommt nicht daran vorbei." Adamovich hebt v.a. die Bedeutung Kelsens als Begründer der österreichischen Verfassungsgerichtsbarkeit hervor. In der Folge habe sich Kelsens Konzept - wenngleich mit Modifikationen - in ganz Europa verbreitet. "Kelsen hatte allerdings eine eingeschränkte Sicht, was die Funktion eines Verfassungsgerichtes bei der Prüfung von Gesetzen bei der Verletzung von Grund- und Freiheitsrechten anging", meint Adamovich. Heute folge die Judikatur nicht immer dem, was sich Kelsen vorgestellt hat.

Eines dürfe ein Höchstgericht jedenfalls nicht, attestiert Adamovich: "Absichtlich Politik machen." Keine allzu leichte Aufgabe freilich, bedenkt man, dass die Politik immer mehr unliebsame Entscheidungen - Stichwort Ambulanzgebühr - zum Judenplatz Nummer 11 abschiebt. Adamovich selbst klagte nicht erst einmal über die Häufung von Beschwerden und sogar Bundespräsident Thomas Klestil warnte in seiner Rede beim Verfassungstag letzten Montag davor, "den VfGH mit Parteien- und Interessenspolitik zu überfordern".

Robert Walter appelliert an die Höchstgerichte, im Sinne Kelsens "Zurückhaltung beim Auslegungsstil zu üben" und sich streng an den Gesetzeswortlaut zu halten. Dass sich Worte trefflich verdrehen lassen, habe schon Goethe gewusst, meint Walter und zitiert sogleich den dichtenden Juristen an: "Beim Auslegen seid frisch und munter, legt ihr's nicht aus, so legt was drunter."

Biografie

Hans Kelsen wurde am 11. Oktober 1881 in Prag als Sohn einer deutschsprachigen jüdischen Familie geboren.

1883 zog die Familie nach Wien, wo der Vater, Adolf K., eine kleine Lampen-Fabrik gründete. Hans Kelsen maturierte 1900 am Akademischen Gymnasium, absolvierte den einjährigen Wehrdienst und promovierte 1906 an der Uni Wien zum Doctor juris.

Nach einem Studienaufenthalt in Heidelberg bei Georg Jellinek (1908) und seiner Vortrags-Tätigkeit an der "Exportakademie", der jetzigen Wiener Wirtschaftsuni, habilitierte er sich 1911 für Staatsrecht und Rechtsphilosophie an der Juristischen Fakultät der Uni Wien.

1912 heiratete K. Margarete Bondi. Der Ehe entstammen zwei Töchter. 1914 bis 1918 zum Kriegsdienst eingezogen, wirkte K. zuletzt als Rechtsberater des Kriegsministers. 1919 trat er in Wien die Nachfolge Edmund Bernatziks als Ordinarius für Staats- und Verwaltungsrecht an. Im selben Jahr wirkte er an der Ausarbeitung des B-VG 1920 mit.

Von 1921 bis 1930 war er nebenamtlich als Richter am VfGH tätig, verließ aber nach Absetzung als VfGH-Mitglied und politischen Anfeindungen Wien und wurde 1930 Ordentlicher Professor in Köln. 1933 musste er aufgrund seiner jüdischen Abstammung aus dem Amt scheiden und lehrte daraufhin zwischen 1933 und 1938 in Genf und in Prag Völkerrecht.

1940 sah sich Kelsen zur Emigration in die USA gezwungen und wirkte bis 1942 an der Harvard Law School. Dann wechselte er in das Political Science Department der University of California, wo er ab 1945 als Professor tätig war. Elf Ehrendoktorate von Universitäten auf der ganzen Welt, darunter Utrecht, Harvard, Mexico, Berlin, Wien, New York, würdigten seine Verdienste.

Kelsen starb am 19. April 1973 in Berkeley, Kalifornien.

Das Hans Kelsen-Institut

Die Bundesstiftung wurde am 30. Oktober 1972 anlässlich des 90. Geburtstags von Hans Kelsen gegründet und dient der wissenschaftlichen Aufarbeitung der Reinen Rechtslehre. Präsident des Instituts ist BK Wolfgang Schüssel, Vizepräsident ist Ludwig Adamovich, Präsident des VfGH. Geschäftsführer des Instituts sind VwGH-Präsident Clemens Jabloner und Univ. Prof. Robert Walter. Unter den Mitgliedern des Instituts sind prominente Politiker und Juristen wie etwa die NR-Präsidenten Heinz Fischer und Heinrich Neisser, Volksanwalt Peter Kostelka, die Professoren Heinz Schäffer und Heinz Mayer. Das Institut gibt eine eigene Schriftenreihe heraus und publizierte eine Vielzahl rechtstheoretischer Werke.

Hans Kelsen-Institut, Gymnasiumstr. 79, 1190 Wien, Tel. 01/ 369-55-34