<%@ LANGUAGE="JSCRIPT" %><%Response.Redirect("http://www.wienerzeitung.at/DesktopDefault.aspx?TabID=3363&Alias=wahlen")%> Nationalratswahl 2002

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Ankreuzen oder Durchstreichen

Wer gültig eine Partei wählen will, muss mehrere Grundregeln beachten. Denn: Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, im entscheidenden Moment etwas falsch zu machen - aber zum Glück noch viel mehr, es richtig zu tun. Detaillierte Auskunft gibt eine Homepage des Innenministeriums.

Ist man wahlberechtigt, hat sich für eine Partei entschieden und verbringt den Wahlsonntag nicht gerade krankheitshalber im Bett, dann sollte alles Weitere doch ein Leichtes sein. Oder etwa nicht?

Stimmzettel



In der Wahlzelle, so klein sie auch ist, sind Fallstricke sonder Zahl gespannt. Wer da meint, es sei das Einfachste auf der Welt, eine Partei rechtsgültig auf einem Zettel auszuwählen, irrt gewaltig. Ein kurzer Blick auf die Site des Innenministeriums, Stichwort "Nationalratswahl, Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmzetteln",zeigt, was man so alles falsch machen kann. Andererseits erschließt sich dem geneigten Betrachter eine nahezu unbegrenzte an Fülle an Möglichkeiten, auch ohne das berühmte Kreuzerl gültig eine Partei zu wählen. Oberstes Prinzip: Der Wählerwille muss eindeutig erkennbar sein.

gültige StimmeDoch der Reihe nach. Eine gültige Stimmabgabe ist dann getätigt, wenn entweder "eine Parteibezeichnung eindeutig gekennzeichnet" oder "eine Vorzugsstimme - für wen auch immer - vergeben" wurde oder aber man "auf andere Art eindeutig zu erkennen gibt", welche Wahl man nun getroffen hat.

gültige StimmeEindeutig eine Partei kennzuzeichnen heißt, "den unter der Kurzbezeichnung befindlichen Kreis ankreuzen oder mit einem anderen Zeichen versehen". Da wäre zunächst das althergebrachte "liegende Kreuz", wie es im Ministeriumsjargon heißt. Wenig originell, aber oft erprobt - eine sichere Sache also.

gültige StimmeAber es darf ja auch ein "anderes Zeichen" sein. Wer will, kann hier seinem Einfallsreichtum freien Lauf lassen. Die Vorschläge des Innenministerium klingen eher nüchtern: "Anhaken" innerhalb des Kreises oder aber ein senkrechter Strich quer durch diesen durch. Letzteres zählt dann nicht etwa als "Durchgestrichen" im Sinne von "Genau die wähle ich nicht", sondern als "Angestrichen".

Durchstreichen gilt auch - allerdings müssen hier alle Parteien bis auf eine, eben die Auserwählte, durch waagerechte Striche ausgeschlossen werden. Wer nicht weiß, wie's geht, findet auf der Ministeriumsseite ein anschauliches Beispiel.

gültige StimmeWer eine Vorzugsstimme vergibt, muss nicht zusätzlich eine Partei ankreuzen (anhaken oder sonst wie bezeichnen, siehe oben). Es gilt die Partei als gewählt, der der Vorzugsstimmen-Kandidat angehört. Werden zwei Kandidaten oder Kandidatinnen - aus der Landesliste und aus dem Regionalwahlkreis - bezeichnet, so ist ohne Markieren einer Partei das Votum nur dann gültig, wenn die beiden Personen derselben Partei angehören.

Kreuzerl sticht Vorzugsstimme

Umgekehrt gilt: Wird eine Partei und ein Kandidat einer anderen Partei bezeichnet (in Österreich nicht zulässiges "Stimmensplitting"), so gilt die ausgesuchte Partei als gewählt. Das Merksprüchlein des Innenministeriums hierzu: "Kreuzerl sticht Vorzugsstimme".

Wer sich weder für das Ankreuzen einer Partei noch für die Vergabe einer Vorzugsstimme entscheiden kann, hat trotzdem die Chance, gültig zu wählen. Und zwar durch die "sonstige Kennzeichnung der Partei". Dies passiert durch Markieren der Listennummer (ganz oben auf dem Stimmzettel) oder der ausgeschriebenen Parteibezeichnung (gleich darunter). Das Ministerium schlägt Kreuze (liegend), rechteckig umrandete Kreuze (gleichfalls liegend), Hakerln und waagerechte Linien vor.

Ungültig hingegen wählt etwa: Wer mehr als eine Partei kennzeichnet (also bitte keine Koalitionswünsche); wer einen anderen als den ausgehändigten Stimmzettel verwendet (Eigenanfertigungen sollten zu Hause bleiben) oder wer überhaupt nichts auf dem Stimmzettel vermerkt - die häufigste Art, ungültig zu wählen.

Ein paar Extravaganzen dürfen sich Herr und Frau Österreicher allerdings - im Gegensatz zu früheren Zeiten - erlauben, wie das Ministerium ausdrücklich festhält:

"Worte, Bemerkungen oder Zeichen, die auf dem amtlichen Stimmzettel außer zur Kennzeichnung der Parteiliste oder der Bezeichnung eines/einer Bewerbers/Bewerberin angebracht wurden, beeinträchtigen die Gültigkeit eines Stimmzettels nicht, wenn sich hierdurch nicht einer der angeführten Ungültigkeitsgründe ergibt. Im Wahlkuvert befindliche Beilagen aller Art beeinträchtigen die Gültigkeit des Stimmzettels ebenfalls nicht."

Wer also seinem Wunschkandidaten neben der Vorzugsstimme auch eine Glückwunschkarte zukommen lassen will oder - wo auch immer - einen politischen Kommentar anzubringen gedenkt, wählt trotzdem gültig. Sofern der Wählerwille eindeutig aus dem Stimmzettel hervorgeht.