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Das Netz ist nicht der Wilde Westen

Von Bernhard Baumgartner

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Mancher erinnert sich noch gerne an die Frühzeiten des Internets, als das neue Massenmedium damit begann, das Kopieren von Musik-Dateien zum neuen Volkssport zu machen. Ganze Festplatten voller Musik wurden da kopiert, dass die Drähte glühten. Das war zwar schon damals illegal, aber gekümmert hat das herzlich wenig.

Heute ist das alles in der Regel viel gesitteter. Wer Musik will, kauft etwa bei Apple, wer TV-Serien sehen will, kann sich sicher sein, dass einer der Streamingdienste diese wohl anbieten wird. Leichte und angemessen verpreiste Verfügbarkeit des Originals hat sich immer noch als beste Waffe gegen Raubkopien erwiesen.

Der EuGH hat nun in einem Urteil dafür gesorgt, dass der Wilde Westen wieder ein bisschen weniger wild wird. Wer anderen Nutzern auf Online-Tauschbörsen urheberrechtlich geschütztes Material zur Verfügung stellt, muss damit rechnen, dass seine IP-Adresse, Namen und Anschrift an den Rechteinhaber weitergeleitet werden (das kann dann teuer werden). Dies sei unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, entschied das höchste EU-Gericht. Allerdings muss der Auskunftsantrag gerechtfertigt, verhältnismäßig und nicht missbräuchlich sein. Das wird die Freunde von Peer-to-Peer-Netzwerken nicht freuen. Schließlich besteht ja in der vermeintlichen Anonymität gerade der Reiz des an sich Verbotenen. Eine gewisse Robin-Hood-Mentalität inklusive. Aber auch der Rächer der Armen ist bekanntlich ab und zu vom Sheriff erwischt worden.