• vom 11.07.2012, 18:28 Uhr

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Update: 11.07.2012, 18:38 Uhr
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Analyse

Gute und schlechte Väter


Von Brigitte Pechar

Was unterscheidet einen Vater eines ehelichen von einem Vater eines unehelichen Kindes? Ist der eine per se oder de jure ein besserer Vater, dem daher auch das Recht auf gemeinsame Obsorge grundsätzlich freisteht? Bisher jedenfalls galt und gilt noch: ja. Denn Väter unehelicher Kinder haben in Österreich nach einer Trennung von der Kindesmutter nicht einmal das Recht, gemeinsame Obsorge zu beantragen.

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Bei der Geburt eines unehelichen Kindes erhält die Mutter automatisch die alleinige Obsorge. Wollen die Eltern ein gemeinsames Sorgerecht, muss dies beantragt werden. Dazu braucht es die Zustimmung beider Elternteile - das gilt auch für die gemeinsame Obsorge nach einer Scheidung.

Ein österreichischer Vater eines unehelichen Kindes hat sich in dieser Frage an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gewandt und bereits in einem Urteil 2011 die Bestätigung des Gerichts erhalten, dass unverheiratete Väter in Österreich diskriminiert werden.

Das Familienrecht muss in Österreich daher geändert werden. Die Regierung weiß also seit eineinhalb Jahren, dass sie am Zug ist. Allerdings konnte bis dato zwischen Justizministerin Beatrix Karl und Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek kein Einvernehmen gefunden werden.

Jetzt hat eben der Verfassungsgerichtshof gesprochen: Die Diskriminierung unverheirateter Väter sei verfassungswidrig. Das Gesetz sei bis Ende Jänner 2013 zu reparieren. Die beiden Ministerinnen müssen nun eine schnellere Gangart einlegen.

Sicherlich, die Materie ist nicht einfach. 2005 wurde die Möglichkeit einer gemeinsamen Obsorge beschlossen. Schon damals gab es auf Expertenebene sehr unterschiedliche Beurteilungen. "Wo’s geht, geht’s jetzt auch, und dort, wo’s nicht geht, wird es auch später nicht gehen", meinte damals der Wiener Kinderpsychiater Max Friedrich. Und in gewisser Weise gilt das auch heute noch.

Allerdings: Die Veränderungen in der Gesellschaft schreiten fort. Immer mehr Väter kümmern sich schon von Beginn an um ihre Kinder - ob verheiratet oder nicht. Warum sollte also die Ehe Voraussetzung für eine gemeinsame Obsorge sein? Weiterhin gilt, dass Paare nach einer Trennung sehr schwer eine gute Gesprächsbasis aufrechterhalten können, die Voraussetzung für gemeinsame Entscheidungen zum Wohl des Kindes - und das haben ja hoffentlich alle im Sinn - ist. Eine Möglichkeit wäre daher, verstärkt Mediation einzusetzen. Investitionen des Bundes in diese Einrichtung könnten die Gerichte entlasten und auch noch sparen helfen.




Schlagwörter

Analyse, Gemeinsame Obsorge

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Copyright © Wiener Zeitung Online 2013
Dokument erstellt am 2012-07-11 18:35:02
Letzte Änderung am 2012-07-11 18:38:02


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