• vom 29.05.2012, 10:07 Uhr

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Update: 29.05.2012, 11:00 Uhr
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MyBikeLane: Verwirrung um "offizielle Mitteilung" der MA67


Von Matthias Bernold
















































Die Idee der Webseite mailto:rv@ma67.wien.gv.at ist schnell erklärt: Wer sich darüber ärgert, dass ein Autofahrer widerrechtlich auf dem Fahrradstreifen parkt, kann hier ein Foto des Fahrzeugs posten und den Lenker gewissermaßen an den Pranger stellen. Dies allein ärgert schon einige Kraftfahrer, die den öffentlichen Raum als ihr persönliches Eigentum an und Fahrradinfrastruktur als eine Art von Verkehrsfläche betrachten, die Radfahrern nur dann zu überlassen ist, solange sie nicht von "wichtigeren" Verkehrsteilnehmern - das wären etwa Kfz-Nutzer bei Ladetätigkeit oder solche in Zeitnot - gebraucht wird.

Seit kurzem ist der Groll weiter gewachsen: Prangt doch auf der Seite eine - wie es scheint - offizielle Mitteilung der MA 67 (Parkraumüberwachung), die dort die Seite anscheinend unterstützt und deren Nutzer einlädt, bei der Behörde Privatanzeige zu erstatten. In der Mitteilung steht unter anderem:

"Seit längerem ist die Parkraumüberwachungsgruppe der Gemeinde Wien
von dieser Webseite in Kenntnis. Die Magistratsabteilung 67 bedauert den
Unmut der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer aufgrund der zahllosen
und tagtäglichen Übertretungen.
Gerne werden Anzeigen - anonym oder persönlich - entgegengenommen, und zwar unter folgender E-Mail-Adresse:
rv@ma67.wien.gv.at

Es genügt, den link von mybikelane.com weiterzuleiten, unter Angabe folgender Informationen:
Datum und UHRZEIT (ev. von/bis)
Kennzeichen, Automarke, Type, Farbe
Stichwortartige Sachverhaltsdarstellung

Auf den Beweisfotos soll folgendes abgebildet sein:
- Übersichtsfoto, auf dem die örtlichen Gegebenheiten klar
erkennbar sind (z.B. Kreuzungsbereich, Halteverbotsschilder,
Bodenmarkierungen etc.).
- Foto, auf dem die Übertretung und das Kennzeichen zusammen auf einem Bild klar ersichtlich sind.
- ev. Foto des Fahrzeuges von hinten (Kennzeichen, Marke, Type, Farbe, Aufschriften erkennbar)
Fotos von Personen (Fahrzeuglenker) dürfen nach österreichischem
Recht nicht veröffentlicht werden, können jedoch sehr wohl der Behörde
per email übermittelt werden. Dies kann die Identifizierung eines zu
Beamtshandeltwerdenden beschleunigen."

Nachdem im Internet am Wochende in den einschlägigen Foren (zum Beispiel auf Facebook) die Frage diskutiert wurde, ob das Schreiben authentisch ist oder nicht, habe ich heute bei der MA67 angerufen und mit Pressereferent Michael Hradil gesprochen. Der gab mir folgende interessante Auskunft: Zwar sei das Schreiben nicht authentisch und keine "offizielle Mitteilung" der Behörde, ABER "die darin enthaltene Information ist nicht falsch". Möglicher Weise habe jemand eine Rechtsfrage an die MA67 gestellt. Deren Antwort sei dann in Form der offiziell anmutenden Erklärung online gestellt worden.

"Eine Privatanzeige an uns zu richten, ist das Recht
jedes Bürgers", sagt Hradil, "wenn die notwendigen Informationen (Kennzeichen, Ort und Zeit der Übertretung, Foto) in der Anzeige enthalten sind, überprüfen wir das, führen gegebenenfalls eine Lenkererhebung durch und versenden eine Aufforderung zur Rechtfertigung". Je nach Reaktion des Zulassungsbesitzers werde daraufhin ein ordentliches Verfahren eingeleitet oder gleich eine Strafe in erster Instanz ausgesprochen. "Im ordentlichen Verfahren kann auch derjenige, der die Anzeige eingebracht hat, als Zeuge geladen werden", erklärt Hradil.

Ob sich die Behörde über die "Mitteilung" auf mybikelane ärgert?

"Natürlich schürt es Unmut, wenn im Namen der Stadt Wien etwas veröffentlicht wird", sagt der Pressereferent: "Vom Inhalt: her wurde allerdings nur auf ein Recht hingewiesen, das jedem Bürger zusteht. Uns ist wichtig, dass der Rechtsschutz gewahrt bleibt. Dass man Delikte anzeigen kann und
andererseits  dass man sich gegen eine Anschuldigung wehren kann. Wenn beides gewährleistet ist, dann ist es auch in unserem Sinn ".




Schlagwörter

Fahrrad, verparkt, ma67, mybikelane, Radweg

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Dokumenten Information
Copyright © Wiener Zeitung Online 2013
Dokument erstellt am 2012-05-29 10:07:58
Letzte Änderung am 2012-05-29 11:00:25


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