• vom 14.01.2013, 09:33 Uhr

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Update: 15.01.2013, 10:51 Uhr
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Wo genau fällt die Radwege-Benützungspflicht?


Von Matthias Bernold

Grafik: BMVIT

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Mit Beschluss der StVO-Novelle im vergangenen Dezember wird nicht nur die Möglichkeit für Fahrradstraßen und Begegnungszonen geschaffen. Der Gesetzgeber flexibilisiert auch die Radwegbenutzungspflicht und kommt damit einer langjährigen Forderung der Fahrrad-Lobbys nach. "Wir sehen in dieser Gesetzesnovelle die längst nötige Chance, Fußgängerkonflikte zu vermeiden, zu schmale Radwege zu entlasten und den Verkehr allgemein zu entschleunigen und sicherer zu gestalten", lobt etwa  IG-Fahrrad die Neuerungen in der Straßenverkehrsordnung, die mit  31. März in Kraft treten werden.

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Auf welchen Radwegen genau die Benützungspflicht fallen soll, ist freilich unklar. Aus diesem Grund wenden sich IG-Fahrrad und ARGUS an Wiens Radfahrerinnen. Über ein E-Mail Formular können bis zum 15. Februar Wünsche an die Fahrradllobby übermittelt werden. Diese trägt die Wunschliste dann weiter zur Stadt Wien und an die Bezirksvorstehungen.

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Schlagwörter

benützungs, Radweg, Fahrrad

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Dokumenten Information
Copyright © Wiener Zeitung Online 2013
Dokument erstellt am 2013-01-14 09:35:49
Letzte Änderung am 2013-01-15 10:51:37


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