
Die Beschneidung von Buben aus religiösen Gründen ist im Prinzip strafbar. Das befand zumindest in Deutschland das Kölner Landgericht in einem am 26. Juni veröffentlichten Urteil. Es handle sich bei einer Beschneidung um eine "rechtswidrige Körperverletzung", urteilte das Gericht, die körperliche Unversehrtheit des Kindes werde beeinträchtigt. Im konkreten Fall war ein Arzt angeklagt, der auf Wunsch der muslimischen Eltern die Beschneidung an einem Vierjährigen vorgenommen hatte, worauf es zwei Tage später zu Nachblutungen gekommen war. In erster Instanz hatte das Kölner Amtsgericht den Arzt freigesprochen, da er mit Einwilligung der Eltern gehandelt hatte und die Beschneidung eine "traditionell-rituelle Handlungsweise zur Dokumentation der kulturellen und religiösen Zugehörigkeit zur muslimischen Lebensgemeinschaft" sei.
Auch das Landgericht als zweite Instanz sah von einer Bestrafung des Arztes ab, allerdings nur deshalb, weil der Arzt die Beschneidung medizinisch fachgerecht vorgenommen habe und einem "Verbotsirrtum" unterlegen sei, er sei sich der Illegalität seines Handelns nicht bewusst gewesen. Die Feststellung, dass Beschneidungen aber (außer aus gesundheitlichen Gründen, etwa bei einer Vorhautverengung) grundsätzlich strafbar seien, hat jedoch sofort einen Sturm der Entrüstung bei Muslimen und Juden ausgelöst. Denn in beiden Religionen ist die Beschneidung von Buben seit jeher Sitte und - im Gegensatz zu der einer Genitalverstümmelung gleichkommenden Beschneidung von Mädchen, wie sie in Teilen der islamischen Welt leider immer noch üblich ist - allgemein akzeptiert.
Es erscheint eher unwahrscheinlich, dass in Zukunft deutsche Gerichte tatsächlich Beschneidungen an muslimischen oder jüdischen Knaben mit Strafen ahnden. Interessant bleibt aber die mit diesem Prozess aufgeworfene Frage: Wo endet in einem demokratischen Gemeinwesen die Religionsfreiheit? Wie jede Freiheit muss sie sich daran messen lassen, ob sie irgendwo beginnt, die Freiheiten anderer zu bedrohen oder auszuschalten.
Gebete und Gottesdienste, auch religiös gemeinte und gedeutete Symbole in der Öffentlichkeit oder kritische Meinungsäußerungen auf der Basis von Glaubensüberzeugungen sollten in einem modernen Staat überhaupt keine Probleme darstellen. Wer sich schon am Anblick von Kirchtürmen, Kreuzen oder Rosenkränzen, von geistlichen Gewändern, Kopftüchern, Barttrachten oder Minaretten stößt, wer keine Wortmeldung eines Religionsvertreters in den Medien verträgt, sollte einmal kritisch überprüfen, ob er nicht ein Defizit an Toleranz, aber dafür ein Übermaß an Vorurteilen besitzt.
Es gibt allerdings zweifellos Fälle, wo Religionen zu weit gehen und ihnen Grenzen gesetzt gehören. Das sind Gewaltakte gegen andere Weltanschauungen, aber auch schon in diese Richtung gehende "Hasspredigten". Darunter fallen auch Bestrebungen, das allgemeine Rechtssystem nach den Richtlinien einer einzelnen Religion umzukrempeln, oder Riten und Gebote, die das körperliche Wohl betreffen - insbesondere jenes von Kindern, die noch nicht nach ihrem freien Willen agieren können.
Von Zeiten, in denen Kinder aus religiösen Gründen als Menschenopfer dargebracht wurden (die biblische Geschichte von Abraham und Isaak erinnert noch daran), sind wir zum Glück weit entfernt. Aber dass eine Religion Bluttransfusionen ablehnt und dabei den Tod von Kindern in Kauf nimmt, ist noch heute Realität. Wo es jedoch um Leib und Leben von Kindern geht, hat der Staat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht einzugreifen.
Im Zusammenhang mit der Beschneidung muss die Frage erlaubt sein, ob ihr Ursprung wirklich aus der Religion kommt: Hat Gott womöglich den Menschen nicht perfekt geschaffen, wenn diesem gleich etwas weggeschnitten werden muss? Man kann natürlich auch wieder darüber diskutieren, ob schon Kleinkinder getauft werden sollen. Das Übergießen mit Wasser wird ihnen kaum schaden, aber die bewusste Annahme der christlichen Religion kann nur später erfolgen. Übrigens noch ein kleiner Anreiz zum Nachdenken über diese Thematik: Jesus Christus wurde als Kind beschnitten und ließ sich als Erwachsener taufen.