• vom 04.05.2012, 07:34 Uhr

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Update: 10.05.2012, 15:55 Uhr
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Der größte Betrug bzw. Selbstbetrug in der Geschichte der 2. Republik


Von Robert Cvrkal, Bürgerjournalist

Claudia Tobias - geschäftsführende Parteiobfrau des BZÖ-NÖ

Claudia Tobias - geschäftsführende Parteiobfrau des BZÖ-NÖ Claudia Tobias - geschäftsführende Parteiobfrau des BZÖ-NÖ

Laut unserer gültigen Verfassung geht das Recht vom Volke aus, doch was bedeutet dieser von der der Politik so gern zitierte Satz wirklich? In der Theorie klingt das vielversprechend, doch wie sieht es in der Praxis aus?

Das Recht des Volkes beschränkt sich defacto auf die Möglichkeit alle paar Jahre an Wahlen teilzunehmen und einer Partei seiner Wahl seine Stimme zu geben. Für die paar Sekunden in der Wahlzelle ist der Normalbürger mündig und dann hat er auch schon seine Aufgabe als Stimmvieh erfüllt.

Sie sagen jetzt, wir können durch Vorzugsstimmen Umreihungen vornehmen und damit eine Person unseres Vertrauens entsenden? Klingt gut, aber wenn man sich die Wahlordnungen genauer ansieht (z. B. Nationalratswahlordnung, 43 regionale Wahlkreise, 9 Bundesländerwahlkreise und einen Wahlkreis der das gesamte Staatsgebiet umfasst) dann braucht ein vom Volke gewünschter Mandatar für ein Direktmandat (rund 12.000 Vorzugsstimmen im Regionalwahlkreis durch Ankreuzen, bzw. 24.000 Stimmen im Bundesländerwahlkreis durch Hinzuschreiben des Namens des favorisierten Abgeordneten meiner Wahl), womit man sich ausrechnen kann, dass solche Umreihungen auf den Parteilisten relativ selten vorkommen und eines abgestimmten Verhaltens der Wähler bedürfen.

Auch der neue Vorschlag der ÖVP, dass in Zukunft rund 100 Abgeordnete vom Volke direkt gewählt werden sollen, dient in Wirklichkeit dem Machterhalt der ÖVP und ist in Wahrheit der Versuch das Mehrheitswahlrecht über die Hintertür einzuführen. Beim Mehrheitswahlrecht kann man mit 28 - 30 % der Stimmen das Mandat einfahren und die Stimmen an die anderen Parteien sind wertlos. Nachdem die ÖVP in regionalen Gebieten stark verankert ist, wäre sie der Nutznießer vom Mehrheitswahlrecht und die FPÖ wäre der große Verlierer.

Die Parteien stehen dem Volke nicht einmal das Recht zu die Länge von deren Funktionsperiode zu bestimmen, was sie uns durch deren Änderung durch einen Nationalratsbeschluss bewiesen haben. Auch die Absenkung des Wahlalters wurde von den Abgeordneten im Alleingang entschieden, obwohl auch hier wieder ein massiver Eingriff in unsere Rechtsnormen vorgenommen wurde.

Durch die vielen Änderungen dürfte bei den Machthabern mittlerweile der eigentliche Sinn des Satzes "Die Macht geht vom Volke aus" wie ihn unsere Schaffer der Verfassung im Hintergedanken gehabt haben verloren gegangen bzw. auf Betrachtung des Volkes als Stimmvieh reduziert worden sein.



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Copyright © Wiener Zeitung Online 2013
Dokument erstellt am 2012-05-04 08:41:51
Letzte Änderung am 2012-05-10 15:55:40


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