• vom 17.07.2012, 19:51 Uhr

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ESM und Fiskalpakt verfassungswidrig?


Von Robert Cvrkal

VERFASSUNGSWIDRIG  ???

VERFASSUNGSWIDRIG ??? VERFASSUNGSWIDRIG ???

Anfang Juli wurden der ESM sowie der Fiskalpakt im österreichischen Parlament durchgepeitscht, der Fiskalpakt mit den Stimmen der Regierungsparteien und der ESM mit den Stimmen der Regierungsparteien sowie der Grünen beschlossen. 

Nachdem die Verfassungskonformität dieser Regelwerke mehrfach massiv angezweifelt wurde und in Deutschland die Karlsruher Richter sich sehr viel Zeit für die Vorabprüfung dieser weitreichenden Regelwerke ausbedungen haben (12.September 2012), war ich der Meinung, dass die von mir initierte Petition für eine Verfassungsänderung damit auch der VfGH die wichtigen Regelwerke ESM und Fiskalpakt vorab prüfen kann wesentlich mehr Zeit zur Verfügung hat. 

Hinzukommt zusätzlich, dass der Präsident des Verfassungsgerichtshofes Holzinger öffentlich in der Kronen-Zeitung eine Verfassungsänderung gefordert hat damit der VfGH den ESM wie in Deutschland vorab prüfen kann. Erwähnenswert ist weiters, dass alle Parlamentsparteien über diese Petition informiert waren.

Mit der heutigen Unterschrift des Bundespräsidenten sind die völkerrechtlichen Verträge von ESM und Fiskalpakt rechtswirksam. Selbst wenn jetzt der VfGH aufgrund von Klagen im nachhinein feststellen würde, dass diese Regelwerke verfassungswidrig sind, sind wohl die in der Zwischenzeit an die maroden Staaten ausbezahlten Mittel für den österr. Steuerzahler verloren.

Ein Eckpfeiler der österr. Verfassung ist die Budgethoheit, welche bei beiden Regelwerken beschnitten wird, womit laut österr. Verfassung eine Volksabstimmung verpflichtend wäre. Im Fiskalpakt steht geschrieben, dass Organe der EU Kontrollen durchführen dürfen und Maßnahmen erzwungen werden können. Auch beim ESM verliert Österreich (2,8 % Stimmgewicht) durch die Notfallermächtigung (85 % der Stimmen) seine Budgethoheit, da unser Vertreter alleine die österr. Interessen gar nicht durchsetzen kann. 

Sollte der VfGH dieser nachvollziehbaren Argumentation folgen und ESM und Fiskalpakt als verfassungswidrig ansehen, dann soll es Konsequenzen für die Verantwortlichen geben:

http://www.petitiononline.at/petition/neuwahlen/317 
http://www.avaaz.org/de/petition/Neuwahlen/ 

So wie man nicht ein bisschen schwanger sein kann, kann man auch nicht ein bisschen Budgethoheit abgeben. Entweder man ist schwanger oder man ist es nicht bzw. man hat die Budgethoheit oder man hat sie nicht.



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Dokument erstellt am 2012-07-17 19:58:35

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