• vom 25.07.2012, 17:42 Uhr

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Alles nur Theater


Von Heinz Irrgeher

  • Die Bundestheater sind rechtlich in einer Holding in GmbH-Form organisiert. Es stellt sich aber zunehmend die Frage, wie sinnvoll diese Konstruktion ist.

Heinz Irrgeher hat Jus und Musikwissenschaften studiert und war neben seiner leitenden Tätigkeit im Bankbereich einige Jahre Aufsichtsrat der Wiener Volksoper.

Heinz Irrgeher hat Jus und Musikwissenschaften studiert und war neben seiner leitenden Tätigkeit im Bankbereich einige Jahre Aufsichtsrat der Wiener Volksoper. Heinz Irrgeher hat Jus und Musikwissenschaften studiert und war neben seiner leitenden Tätigkeit im Bankbereich einige Jahre Aufsichtsrat der Wiener Volksoper.

Keine der jüngst vorgenommenen Änderungen im Bundestheater-Organisationsgesetz bringt auch nur einen Cent. Was wirklich zu ändern wäre, hat man aber gar nicht erst angegriffen. Tatsächlich ist nämlich das soeben novellierte Gesetz ziemlich reparaturbedürftig.

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Zur Erinnerung: Die Bundestheater sind rechtlich in Form einer Holding in GmbH-Form organisiert. Ihr Gesellschafter ist der Staat, der derzeit von der Unterrichtsministerin vertreten wird. An dieser Holding hängen die Theatergesellschaften, also Staatsoper, Burgtheater und Volksoper, alle jeweils als GmbHs. Weiters gibt es noch die Theaterservice GmbH, die mit 49 Prozent an Oper, Burg und Volksoper und mit 51 Prozent an der Holding hängt.

Und wo ist denn da das sogenannte Staatsballett angesiedelt? Antwort: nirgends. Staatsopern- und Volksoperndirektor haben immer noch festgeschriebene Kompetenzen in Sachen Ballett - rechtlich aber nichts mehr mitzureden, weil es aus diesen beiden Häusern herausgelöst wurde. Leichtfüßig schwebt das Ballett nun im rechtsfreien Raum herum und ist seither außerordentlich erfolgreich. Vom Rechtlichen her nicht wirklich zu unterschreiben, aber wenn’s hilft?

Nächster Punkt: Die Beteiligungsgestaltung an der Theaterservice GmbH (49 Prozent Burg, Oper und Volksoper, 51 Prozent Holding) sollte dem Umstand Rechnung tragen, dass die drei Theater die Theaterservice GmbH beschäftigen, in ihren Beteiligungen sollte daher auch ihre wirtschaftliche Verantwortung zum Ausdruck kommen. Nur: Mit ihren 51 Prozent hat die Holding nach wie vor das Sagen. Denn Vertrauen ist gut und Privatwirtschaft auch, aber bitte ja nicht zu viel. Gravierende Änderung durch die Novelle: Die Theaterservice GmbH heißt jetzt Art for Art. Cool.

Noch ein Haken: In den Aufsichtsräten aller dieser Gesellschaften sitzen zum Teil dieselben Personen. Daher genehmigt in dem Fall, dass der Opernaufsichtsrat einen Vertrag mit der Art for Art genehmigen muss, die von der Ministerin in den Opernaufsichtsrat entsandte Dame einen Vertrag, den dieselbe von der Ministerin entsandte Dame im Aufsichtsrat der Art for Art genehmigt hat. Wobei sie einmal für einen hohen und einmal für einen niedrigen Preis sein müsste. Wer kontrolliert hier wen?

Und da wäre noch das Aufsichtsratsmandat selbst: Nach österreichischem Recht ist ein Aufsichtsratsmitglied persönlich verantwortlich und haftet auch persönlich. De facto macht es, was der Ressortchef will. Was sich mit dem persönlichen Mandat verträgt wie Hund und Katz.

Und so stellt sich zunehmend die Frage, ob nicht nur die Aufsichtsräte der einzelnen Gesellschaften zum Krenreiben sind, sondern auch die Holding-Konstruktion selbst. Das wäre dann ein wirklich kostensparender 229. Evaluierungsvorschlag: Auflösung der Holding und stattdessen selbständige Theatergesellschaften. Denn wichtig ist nämlich nur eines: fähige künstlerische und kaufmännische Direktoren, die ihr Handwerk verstehen, was ja derzeit der Fall ist. Und daher ist es eigentlich wurscht, was in diesem mit "nicht genügend" zu evaluierenden Gesetz steht. Oder?




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Dokument erstellt am 2012-07-25 17:47:17


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