• vom 18.09.2012, 16:43 Uhr

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Die Grenzen der Freiheit


Von Bernhard Baumgartner



Es ist ein Thema, das eine gewisse Polarisierung nach sich zieht: Die Frage, ob sich die Herzogin von Cambridge, Kate, beim Sonnenbaden ohne Oberteil fotografieren lassen muss, wird von manchen in die Kategorie "Selbst schuld, kein Mitleid", von anderen wiederum fast als Akt des Hochverrats gewertet.

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Wie immer man dazu stehen mag: Ob man dem Thronfolgerpaar ein wenig Lockerheit empfiehlt oder nach stärkeren Gesetzen zum Schutz der Privatsphäre ruft - eines stößt jedenfalls auf: Die Rechfertigungen der Klatschmagazine, die die unter zweifelhaften Umständen entstandenen Fotos druckten, sind ein Ärgernis.

Denn zuerst über einen Handlanger in den Privatbereich des Herzogspaares einzudringen und sich dann nach der Publikation der Beute auch noch auf das Grundrecht der Pressefreiheit zu berufen, ist eine Verhöhnung der ganzen Medienbranche. Denn selbstverständlich ist die Pressefreiheit weder dazu da, geldgierigen Paparazzi die Geschäftsgrundlage zu sichern, noch es Verlegern zu ermöglichen, ihre dubiosen Magazine mit ein paar verschwommenen Tittenbildern im Großformat besser an den Mann bringen zu können.

Natürlich muss es in einer Demokratie das gute Recht der Medien sein, im Rahmen der Gesetze zu berichten, was immer es zu berichten gibt. Das ist die Grundlage jedes demokratischen Diskussionprozesses. Und das ist gut und wichtig. Aber heimlich und ohne Zustimmung aufgenommene Brustbilder egal welcher Person fallen mit Sicherheit nicht darunter, weder von der Intention her noch faktisch. Da sind harte Strafen durchaus angebracht.




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Dokument erstellt am 2012-09-18 16:51:15


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