
Langsam wird es peinlich. Der Prozess gegen Gottfried Küssel und Konsorten ist das wohl wichtigste Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit neonazistischen Umtrieben seit jenem gegen Holocaust-Leugner Gerd Honsik. Umso erstaunlicher ist es, dass kaum einer der ohnehin rar gesäten Verhandlungstage ohne Panne verläuft. Abgesehen davon, dass zunächst der Verfassungsschutz jahrelang ermittelte, musste etwa der erste Prozesstag im Frühjahr -da saßen die Angeklagten schon ein geschlagenes Jahr in U-Haft - abgeblasen werden, weil wegen eines Zustellungsfehlers zu wenige Schöffen erschienen waren. Die, die kamen, wurden nicht in der richtigen Reihenfolge bestellt - ein Grund für die Verteidiger, ein allfälliges Urteil anzufechten. Der mit Verspätung bestellte Sachverständige, der den Laienrichtern die komplizierten technischen Ermittlungen erklären soll, hat an dem Tag, an dem er ursprünglich sein Gutachten vorstellen sollte, keine Zeit. Eine Steilvorlage für eine Nichtigkeitsbeschwerde hat der Beisitzer geliefert, indem er in einem Parallelverfahren als Ermittlungsrichter agierte.
Vielleicht ist all das Zufall und Ausdruck einer Überforderung der Gerichte. Gerade bei einem derart wichtigen Verfahren - seit die Angeklagten in U-Haft sitzen, ist die Neonazi-Szene in Österreich weit weniger aktiv - sollte aber sorgfältiger gearbeitet werden. Denn solche Pannen sind nicht nur peinlich, sondern auch gefährlich - nicht zuletzt für den Rechtsstaat.
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