
Seit US-Präsident Bill Clinton 1994 die damals 38-jährige blonde Juristin zur Richterin am New Yorker Bundesgericht ernannte, hat Shira Scheindling in ihrem Verhandlungssaal am Manhattan Federal Court regelmäßig für aufsehenerregende Urteile gesorgt. Zuletzt entschied sie im heurigen April im Fall des russischen Waffenhändlers Viktor Bout, die Mindeststrafe von 25 Jahren sei "genug", weil die dem "Händler des Todes" im Prozess zur Last gelegte Straftat nur durch eine verdeckte Operation der US-Behörden ausgelöst worden sei.
Aktuell jagt sie den großen US-Ratingagenturen Moodys und Standard & Poors einen gehörigen Schrecken ein, weil sie - gegen den Antrag der Agenturen - Klagen für zulässig erklärt hat, in denen sie für nachlässig erstellte Risikobeurteilungen haftbar gemacht werden sollen.
Ihre Meinungen seien "faktenbasiert" und daher für Haftungsfragen sehr wohl relevant, sagt sie: "Das ist nicht so, als ob ein Restaurantkritiker die Meinung äußerte, das Essen in dem einen Lokal sei besser als anderswo." Geschädigte Anleger werden trotzdem noch lange warten müssen.
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