
Wien. Der AUA-Aufsichtsrat hat den von der Gewerkschaft so erbittert abgelehnten Übergang des AUA-Flugbetriebs auf die billiger operierende Tochter Tyrolean beschlossen. Wirksam werden kann der Teilbetriebsübergang frühestens am 1. Juli 2012, teilte die österreichische Tochter der Lufthansa mit. Es ist dies Teil eines 220 Millionen Euro Sanierungsprogramms.
Mit dieser Entscheidung werde die AUA "von strukturellen Altlasten befreit", sagte Konzernchef Jaan Albrecht. "Sie gibt uns zudem eine Zukunftsperspektive in der Luftfahrt, weil wir wettbewerbsfähiger aufgestellt sind."
"Zukunftskonzept"
Damit gebe es künftig einen gemeinsamen Flugbetrieb von Austrian Airlines und Tyrolean. Für die Kunden werde sich damit nichts ändern. Weil die Einsparungen durch die KV-Umstellung "durch abgeflachte Gehaltsanstiege" erzielt würden, ändere sich für die AUA-Bordmitarbeiter - 600 Piloten und 1.500 Flugbegleiterinnen - in punco Arbeitsumgebung und Gehalt nichts, schrieb die AUA am Nachmittag. Obwohl Doppelgleisigkeiten abgebaut werden sollen, seien beide Standorte - Wien und Innsbruck - "in jedem Fall Teil des Zukunftskonzepts", hieß es.
Betriebsversammlung am Montag
Nach dem Aufsichtsratsbeschluss ist etlichen in der AUA-Pilotenschaft bang. Eine bisher letzte Verhandlungsrunde am vergangenen Wochenende, die den Zwangsumstieg noch hätte abwenden können, war fehlgeschlagen, wie der APA bestätigt wurde. Am kommenden Montag Vormittag wird eine turbulente Betriebsversammlung der AUA-Bordbelegschaft in Wien-Schwechat erwartet.
AUA-Bordbetriebsratschef Karl Minhard will bei der Betriebsversammlung ab 9.30 Uhr über den Stand der Dinge informieren. "Wir werden dort alle rechtlichen Schritte ausloten. Das wird sicher recht heftig werden", sagte Minhard am Donnerstagnachmittag zur APA.
Gewerkschaft holt sich Rückendeckung
Die Gewerkschaft vida hat sich dazu bereits im Vorfeld geäußert - und auf einen mit einem Betriebsübergang verbundenen Fristenlauf verwiesen. Dazu hat sie sich auch mit einem neuen Gutachten bewaffnet. Im Streit um den Zwangsumstieg vom (gekündigten) AUA-Bord-Kollektivvertrag auf den (ebenfalls gekündigten) Tyrolean-KV bleibt die Gewerkschaft dabei: Es gelten weiter die KV-Bestimmungen.
Die Gewerkschaft hat ein Rechtsgutachten zum Thema AUA/Tyrolean-Betriebsübergang eingeholt. "Aus strategischen Gründen" könne man derzeit aber leider nicht das ganze Gutachten weitergeben, hieß es dazu.
Die Gewerkschaft räumt zwar ein, dass die AUA die Möglichkeit habe, den Beschäftigten "einvernehmliche Verschlechterungen" anzubieten. "Nehmen sie diese einvernehmlichen Verschlechterungen jedoch nicht an, bleibt alles beim Alten. Es gelten die Kollektivvertragsregelungen für sie weiter. Freilich hat AUA die Möglichkeit, in derartigen Fällen zu kündigen, wenn die ArbeitnehmerInnen die neuen Bedingungen nicht akzeptieren. Dann aber enden die Dienstverhältnisse und AUA muss die hohen Abfertigungszahlungen an die einzelnen AUA-Piloten leisten. Dies gilt übrigens nach unserem Dafürhalten sowohl im Falle des Betriebsüberganges als auch ohne diesen."
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