Ehingen/Ulm. Widersprüchliche Angaben gab es am Donnerstag zu Abfindungsangeboten für ehemaligen Mitarbeiter des insolventen Schlecker-Konzerns. Zunächst war von einer Abfindung von 500 Euro die Rede. Diesen Vorschlag habe Rechtsanwältin Gerda Straetmanns von der Insolvenzverwaltung bereits zwei Ex-Mitarbeitern in Güteverhandlungen vor dem Arbeitsgericht Ulm unterbreitet, wie der zuständige Richter Nikolaus Zimmermann am Donnerstag sagte. Er bestätigte damit einen Bericht der "Südwest Presse" (Donnerstag).
Die Insolvenzverwaltung gab später jedoch bekannt, es solle kein einheitliches Angebot geben. "Das sind Einzelfallentscheidungen", sagte der Sprecher der Insolvenzverwaltung, Peter Hacker, am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa. Damit dementierte der Sprecher Aussagen der Rechtsanwältin, die vor Gericht die Summe von 500 Euro als "Leitfaden für alle Schlecker-Fälle" angegeben hatte. Es gebe dazu keinen Leitfaden, hieß es von der Insolvenzverwaltung von Arndt Geiwitz.
1500 Ex-Mitarbeiter klagten
In ganz Deutschland haben nach bisherigen Angaben der Gerichte mehr als 1500 Ex-Schlecker-Beschäftigte gegen ihren früheren Arbeitgeber geklagt. Ende März war im Zuge der Insolvenz der Drogeriekette 10.000 Mitarbeitern gekündigt worden. Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz befürchtet bei einer "hohen Zahl" an Klagen eine abschreckende Wirkung auf potenzielle Investoren.
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