Graz. In der Graz gilt in der Innenstadt seit Mittwoch eine erweiterte flächendeckende Alkoholverbotszone. Damit reagierte ÖVP-Bürgermeister Siegfried Nagl auf die Verlagerung der einschlägigen Szene vom Hauptplatz an dessen Rand. Derartige Zonen gibt es in Graz in verschiedenen Bereichen seit 2007.
Die notwendige Mehrheit hat Nagl sich im Stadtsenat, in dem am 30. März abgestimmt worden war, mit Hilfe der FPÖ beschafft: SPÖ, Grüne und KPÖ waren dagegen. Abgesehen vom gewerblichen Ausschank in Schanigärten ist nunmehr der Konsum von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum zwischen Tummelplatz und Eisernem Tor bis zum Schloßbergplatz im Norden des Hauptplatzes verboten. Schon bisher gelten Alkoholverbotszonen seit 2007 am Hauptplatz selbst, in der Mondscheingasse und seit 2009 im Uni-Viertel.
Überwacht werden soll das Verbot in erster Linie von der Ordnungswache, die - nach Belehrung - ein Organmandat in der Höhe von 30 Euro, aber auch Anzeigen verhängen kann. Bei Problemen soll die Polizei hinzugezogen werden. Die Grünen des 1. Bezirks kündigten an, eine Verfassungsklage ins Auge zu fassen. Vor allem die nicht vorhandene Kennzeichnung berge gute Chancen, die Verordnung in einem Musterprozess zu Fall zu bringen, hieß es am Mittwoch.
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