• vom 03.05.2012, 12:45 Uhr

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Update: 03.05.2012, 13:37 Uhr
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Aufschub der Bezahlung der Studiengebühren bis zur VfGH-Klärung

Verschoben, nicht aufgehoben



  • Die Universität will das jenen Studenten anbieten, die Rechtsweg beschreiten wollen. ÖH warnt vor Zulassungsverlust.

Wien. Auch wenn die Universität Wien ab Herbst wieder Studiengebühren von Nicht-EU-Bürgern und Langzeitstudenten einheben will, muss man als Betroffener nicht unbedingt zahlen. Sobald man bei der Zulassung einen Bescheid über die Beitragspflicht verlangt, soll die Zahlung bis zur rechtskräftigen Entscheidung der Studiengebührenfrage durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gestundet werden, sagte Rektor Heinz Engl am Donnerstag der Tageszeitung "Der Standard".

12 Jahre später dieselbe Debatte: Schon auf diesem Archivbild aus 2000  demonstrierten tausende Schüler und Studenten gegen die damals von der Regierung beschlossene Einführung von Studiengebühren.

12 Jahre später dieselbe Debatte: Schon auf diesem Archivbild aus 2000 demonstrierten tausende Schüler und Studenten gegen die damals von der Regierung beschlossene Einführung von Studiengebühren.APAweb / Robert Jäger 12 Jahre später dieselbe Debatte: Schon auf diesem Archivbild aus 2000 demonstrierten tausende Schüler und Studenten gegen die damals von der Regierung beschlossene Einführung von Studiengebühren.APAweb / Robert Jäger

Nach Aufhebung der entsprechenden Regelungen durch den VfGH und der Uneinigkeit der Regierung in dieser Frage sind seit 1. März keine Studiengebühren mehr zu zahlen. Für das Wintersemester hat Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle die Unis unter Berufung auf ein Gutachten von Verfassungsexperte Heinz Mayer aufgerufen, autonom Studiengebühren einzuheben.

Der Senat der Uni Wien hat Ende April beschlossen, ab dem Wintersemester Gebühren einzuheben. Damit legt man es seitens der Uni bewusst auf die von der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) bereits angekündigten Klagen an und hofft auf eine Klärung der strittigen Frage durch das Höchstgericht. Da die Uni das Geld bis zur gerichtlichen Entscheidung ohnedies nicht verwenden könne, sondern rückstellen müsse, mache es keinen Unterschied, ob die Gebühren bezahlt oder gestundet würden, erklärte eine Sprecherin des Rektorats die Möglichkeit zur Stundung.

Die Uni sieht die Möglichkeit zur Stundung vor allem für jene Studierende, die selbst den Rechtsweg beschreiten wollen. Sonst empfiehlt die Uni allen zahlungspflichtigen Studenten den Studienbeitrag zunächst zu entrichten. Sollte sich der VfGH gegen die universitätsautonome Einhebung von Studienbeiträgen aussprechen, würde das Geld zurückerstattet. Mit Beginn der allgemeinen Zulassungsfrist für das kommende Wintersemester (18. Juni 2012) sollen jedenfalls allen Studenten detaillierte Informationen zur Verfügung gestellt werden. Wer die Stundung in Anspruch nimmt, muss nur den ÖH-Beitrag bezahlen.

Weil bei Massenklagen von Studenten der Uni Wien hohe Verfahrenskosten drohen würden, hat der Senat seinen Beschluss laut Engl entsprechend angepasst. Demnach will die Uni "sollten wir verlieren, die Verordnung rückwirkend aufheben, und jeder Studierende bekommt das Geld zurück", so der Rektor.

Kritik an der Möglichkeit zur Stundung der Gebühren kommt von der ÖH. "Da hat Rektor Engl die Rechnung ohne das Gesetz gemacht", so ÖH-Vorsitzende Janine Wulz (Grüne und Alternative StudentInnen, GRAS) unter Berufung auf das Universitätsgesetz in einer Aussendung. Dieses sehe vor, dass die Fortsetzungsmeldung zum Studium unwirksam ist, solange die allfälligen Studienbeiträge nicht eingelangt seien. "Rektor Engl fordert damit Studierende indirekt auf, das Risiko des Zulassungsverlusts einzugehen", warnen die Studentenvertreter. Dadurch würde die Nichtigkeit von Prüfungen bis hin zum Verlust der Zulassung des Studiums und Exmatrikulation drohen.




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Copyright © Wiener Zeitung Online 2013
Dokument erstellt am 2012-05-03 12:47:20
Letzte Änderung am 2012-05-03 13:37:06


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