• vom 21.06.2012, 15:08 Uhr

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Update: 21.06.2012, 18:08 Uhr
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Staatsanwaltschaft will Breivik in Psychiatrie



  • Schlussplädoyer der Ankläger vor Osloer Gericht.

Oslo. Der norwegische Attentäter Anders Behring Breivik soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft in die Psychiatrie eingewiesen werden. Dies forderten die Ankläger am Donnerstag in ihrem Schlussplädoyer in dem Verfahren wegen der Ermordung von 77 Menschen vor einem Osloer Gericht. Der 33-jährige Angeklagte selbst hält sich für zurechnungsfähig und will seine Strafe in einem Gefängnis absitzen.

Die Osloer Staatsanwaltschaft stuft Breivik als nicht zurechnungsfähig ein und plädiert für seine Zwangseinweisung auf Dauer in eine geschlossene Psychiatrie. Der Ankläger Svein Holden sagte am Donnerstag, Zweifel am psychischen Zustand müssten dem Täter zugutekommen.

Ansonsten Höchststrafe gefordert
Sollte das Gericht den Angeklagten im Urteil hingegen für straffähig erklären, werde die Anklage die Höchststrafe von 21 Jahren fordern, hieß es in dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft weiter. Bereits im März hatten sich die Ankläger für eine Einweisung Breiviks in die Psychiatrie ausgesprochen. Nachdem mehrere Experten aber zuletzt seine Schuldfähigkeit bekräftigten, war damit gerechnet worden, dass auch die Staatsanwaltschaft ihre Meinung geändert haben könnte.

Breivik hat gestanden, im Juli 2011 in einem Jugendlager der in Norwegen regierenden Sozialdemokraten auf der Insel Utöya 69 Menschen erschossen und zuvor im Osloer Regierungsviertel mit einer Autobombe acht Menschen getötet zu haben. Er plädiert auf nicht schuldig und gibt an, seine Taten seien notwendig gewesen, um gegen die angebliche Islamisierung Norwegens zu kämpfen.

Angeklagter will ins Gefängnis
Der Angeklagte beharrt darauf, straffähig zu sein, und will seine Strafe im Gefängnis absitzen. Einer am Donnerstag veröffentlichten Umfrage zufolge wollen 74 Prozent der Norweger Breivik hinter Gittern sehen. Lediglich zehn Prozent sind für eine Einweisung in die Psychiatrie.




Schlagwörter

Oslo, Attentat, Norwegen

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Copyright © Wiener Zeitung Online 2013
Dokument erstellt am 2012-06-21 15:09:19
Letzte Änderung am 2012-06-21 18:08:02


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