Den amtlichen Stimmzettel, auf dem eine Partei angekreuzt wird und gegebenenfalls Namen als Vorzugsstimmen eingetragen werden, gibt es bei den Gemeinderatswahlen in Niederösterreich erst seit den 90er Jahren. Traditionell werden die Gemeinderäte im Land unter der Enns mit dem nichtamtlichen Stimmzettel gewählt. Diese kommen meist mit der Wahlwerbung ins Haus. Dabei genügt ein weißes A5-Papier, auf dem der Name eines Kandidaten oder einer Partei sowie der Hinweis "(ersetzt den amtlichen Stimmzettel)" steht. Diesen steckt man ins Wahlkuvert und trägt ihn zur Wahl.
Ein demokratiepolitisches Problem insofern, als dem Wähler hier die Entscheidung quasi abgenommen wird, sieht der Wahlrechtsexperte Klaus Poier nicht. Laut dem Verwaltungsrechtler an der Uni Graz "steht es dem Wähler trotzdem offen, was er wählt", schließlich werde keiner gezwungen, den nichtamtlichen Stimmzettel zu verwenden. Einen praktischen Nutzen für die Parteien (etwa das Verhindern von Wechselwählern) sieht Poier nicht: "Das bringt heute nichts mehr, dafür sind die Wähler mündig genug."
Teil der Wahlwerbung
Dass diese niederösterreichische Einzigartigkeit rechtskonform ist, hat auch der Verfassungsgerichtshof bestätigt. Es gebe kein verfassungsrechtliches Gebot, das eine Stimmabgabe nur mit amtlichen Stimmzetteln vorschreibt. Dass die vorgedruckten nichtamtlichen Stimmzettel durch die Parteien verteilt werden, ist laut Verfassungsgerichtshof nicht Teil des Wahlverfahrens, sondern der Wahlwerbung.
Steht auf dem nichtamtlichen Wahlzettel nur ein Name, so geht die Stimme an die Partei, auf deren Liste betreffende Person steht. Zusätzlich bekommt diese Person eine Vorzugsstimme. Zulässig ist auch, mehrere nichtamtliche Wahlzettel mit verschiedenen Namen darauf in das Wahlkuvert zu stecken, sofern die Personen von der selben Partei sind. Dann bekommt die Partei eine Stimme, die Kandidaten jeweils eine Vorzugsstimme. Sind sie von verschiedenen Listen, ist die Stimme ungültig.
Wählen wo man wohnt
Das Wahlrecht zur Gemeinderatswahl hängt davon ab, wo man einen ordentlichen Wohnsitz hat. Dabei muss es sich nicht um den Hauptwohnsitz handeln. Es ist also möglich, am Sonntag in mehreren Orten wählen zu gehen. Hat man in einem Ort zwei ordentliche Wohnsitze, hat man dort allerdings nur eine Stimme.
Wer per Briefwahl seine Stimme abgeben möchte, hat noch bis heute Freitag, 12 Uhr, Zeit, seine Wahlkarte persönlich beim zuständigen Gemeindeamt zu beantragen. Dabei ist dem Stimmzettel eine eidesstattliche Erklärung beizulegen. Die Wahlkarte muss dann bis Sonntag, 6.30 Uhr, bei der Gemeinde oder bis Wahlende beim zuständigen Wahlsprengel eingelangt sein. Inhaber von Wahlkarten können ihre Stimme auch in einem anderen Wahlsprengel in der Gemeinde oder bei sogenannten "fliegenden Wahlbehörden" abgeben.
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Wissen: Gemeinderatswahlen in Niederösterreich
Am kommenden Sonntag wird in 568 der 573 niederösterreichischen Gemeinden gewählt. Die Statutarstädte St. Pölten, Krems und Waidhofen an der Ybbs haben ihre eigenen Wahltermine, in Deutsch-Wagram und Obersiebenbrunn wurde die Wahl schon im vergangenen Herbst abgehalten.
1.458.783 Personen sind zur Wahl zugelassen. Wahlberechtigt sind Österreicher und EU-Bürger ab 16, die in einer niederösterreichischen Gemeinde einen ordentlichen Wohnsitz haben und im dortigen Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Insgesamt werden 11.621 Mandate vergeben. Dabei schwankt die Größe der Gemeinderäte laut Gemeindeordnung zwischen 13 (in Gemeinden bis 500 Einwohner) und 45 (mehr als 30.000 Einwohner) - theoretisch, denn St. Pölten und Wiener Neustadt, die einzigen Städte Niederösterreichs mit mehr als 30.000 Einwohnern, haben 42 beziehungsweise 41 Gemeinderatsmitglieder.
Bei den Gemeinderatswahlen 2005 konnte die ÖVP landesweit 48,8 Prozent der Stimmen erreichen. Die SPÖ kam auf 38,9 Prozent, auf die Grünen entfielen 3,8 Prozent, auf die FPÖ 3,3 Prozent und diverse Listen kamen auf 5,2 Prozent.
In Niederösterreich gilt das Prinzip "Person schlägt Partei": Wird einem Kandidaten eine Vorzugsstimme gegeben, geht die Stimme an dessen Partei, auch wenn das Kreuz auf dem Wahlzettel eventuell bei einer anderen Partei gemacht wurde.
+++ Angriff auf die absolute Mehrheit