
Zur Offenlegung von Wahlkampfspenden ist er auf der Basis einer Vereinbarung mit den Mitbewerbern - also ähnlich wie 2004 - grundsätzlich bereit. Potenzielle Mitbewerber warnt Fischer vor einem rüden Wahlkampf, der dem oder den Gegenkandidaten "wohl eher schaden als nutzen" würde.
Über die Zahl der Gegenkandidaten will sich der Präsident keine Gedanken machen. "Es gibt ein Kriterium, und zwar 6.000 Unterschriften." Da die FPÖ bereits eine Kandidatur angekündigt hat, "ist die Gefahr, dass es keinen Gegenkandidaten gibt, vorbei". Nun ist gerade die FPÖ nicht für eine feine Klinge bekannt. Fürchtet Fischer einen "grauslichen" Wahlkampf, wie es Wiens Bürgermeister Michael Häupl ausdrückte? Die Bevölkerung wolle einen Bundespräsidenten, der auch "im Stil die Anforderungen des Amtes erfüllt", meint er dazu. "Ein ,grauslicher' Wahlkampf würde einem Kandidaten wahrscheinlich mehr schaden als nutzen."
Noch kein Budget
Budget für seinen Wahlkampf, den Fischer nur "Wahlwerbung" nennt, hat er noch keines und er nennt auch keine Wunsch-Summen. Das Spendensammeln hat aber bereits begonnen. "Firmen, Institutionen, und Einzelpersonen" sollen ihn unterstützen. Auch Fundraising-Veranstaltungen sind geplant. Die Wahlkampffinanzen will er offenlegen, wenn sich alle Kandidaten darauf einigen: "Ich glaube, dass das sinnvoll wäre." Und zwar nach den derzeit geltenden Richtlinien für die Parteien, wonach Spenden ab 7.260 Euro an den Rechnungshof-Präsidenten gemeldet werden.
Sein Personenkomitee erfreut sich Fischers Aussagen zufolge regen Andrangs, "binnen weniger Tage, wenn nicht sogar Stunden" sei eine Liste "von bekannten und eindrucksvollen Persönlichkeiten aus verschiedenen Lagern" entstanden. Weitere Überraschungen nicht ausgeschlossen. "Sicherheit, Verlässlichkeit, Berechenbarkeit und Fairness" nennt Fischer schon heute als wichtige Botschaften.
Aufhebung des Habsburg-Verbots vorstellbar
Dass das Kandidatur-Verbot für Habsburger und für Angehörige anderer ehemals regierender Häuser aufgehoben wird, kann sich Fischer durchaus vorstellen. Eine solche Änderung eines seit 90 Jahren bestehenden Verfassungsgrundsatzes bedarf aber einer sorgfältigen Vorbereitung. "Warum sollten zum Beispiel die Bundesländer oder andere wichtige Institutionen nicht die Gelegenheit erhalten im Rahmen eines Begutachtungsverfahren dazu Stellung zu nehmen?", sagte Fischer.
Ein Vorgehen nach der Methode "Speed Kills" sei bei einer solchen Frage wohl nicht angebracht. Aber letzten Endes müsse der Nationalrat über Inhalt und Form einer Verfassungsänderung entscheiden. Eine erfolgreiche Anfechtung der Wahl fürchtet er nicht: "In der Causa Habsburg-Lothringen ist die Verfassungslage eindeutig."