• Artikel vom 11.11.2009, 17:51 Uhr

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Update: 11.11.2009, 18:40 Uhr
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2000 wurden die Rechte von Arbeitern und Angestellten teils angeglichen - doch einige Unterschiede blieben

Ruf nach Gleichstellung der Arbeiter


  • ÖAAB-Chefin Beatrix Karl will Angleichung.
  • Breite Front für Gleichstellung, Uneinigkeit in ÖVP.
  • Wien. (kats) Die Schweinegrippe sorgt nun auch abseits der allgegenwärtigen Frage nach Impfungen für Aufregung. Und zwar im Arbeitsrecht: Wird nämlich eine Schule wegen der Grippe geschlossen, dürfen Eltern, deren Kind nicht krank ist, die daher auch keinen Pflegeurlaub bekommen, zwar zu Hause bleiben. Ob sie für diese Zeit weiterhin ihr Geld bekommen, hängt aber davon ab, ob sie Arbeiter oder Angestellte sind: Während Angestellte weiter bezahlt werden, ist das bei Arbeitern nur dann der Fall, wenn im Kollektivvertrag nichts Gegenteiliges steht.

Ein Metallarbeiter hat weniger Rechte als die Bürokraft: Arbeits- und Sozialrechtler Wolfgang Mazal spricht von "Klassengesetzgebung des 19. Jahrhunderts". Foto: dpa, Bilderbox

Ein Metallarbeiter hat weniger Rechte als die Bürokraft: Arbeits- und Sozialrechtler Wolfgang Mazal spricht von "Klassengesetzgebung des 19. Jahrhunderts". Foto: dpa, Bilderbox Ein Metallarbeiter hat weniger Rechte als die Bürokraft: Arbeits- und Sozialrechtler Wolfgang Mazal spricht von "Klassengesetzgebung des 19. Jahrhunderts". Foto: dpa, Bilderbox

In diesem Zusammenhang hat nun die neue Generalsekretärin des ÖVP-Arbeitnehmerbundes ÖAAB, Beatrix Karl, in Ö1 eine völlige Gleichstellung der beiden Gruppen gefordert.

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Schon im Jahr 2000 hat die schwarz-blaue Regierung mit dem Arbeitsrechtsänderungsgesetz etwa die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall angeglichen. Der damalige ÖVP-Wirtschaftsminister Martin Bartenstein sprach von einem "großen Durchbruch", weil damit "dem Anachronismus einer Zwei-Klassen-Gesellschaft ein Ende gemacht wird".

Wolfgang Mazal, Arbeits- und Sozialrechtler an der Uni Wien, meint hingegen, dass es immer noch eine "grundsätzlich unsachliche Klassengesetzgebung des 19. Jahrhunderts" gebe, die die Arbeitnehmer in "höhere und niedere" unterteile.

Unterschiede beiKündigung, Krankheit

Neben der Entgeltfortzahlung bei freien Tagen aus wichtigen persönlichen Gründen betrifft ein wesentlicher Unterschied die Kündigungsfristen. Die Frist wird in den einzelnen Kollektivverträgen oft geregelt, laut Gesetz beträgt sie für Angestellte mindestens sechs Wochen, für Arbeiter aber nur zwei Wochen.

Auch bestehen nach wie vor Unterschiede bei den Krankenständen: Seit 2000 können Arbeiter wie Angestellte sechs Wochen in bezahlten Krankenstand gehen, danach erhalten sie für weitere vier Wochen den halben Lohn. Während aber Angestellte in einem Dienstjahr auch ein zweites Mal die - halbierte - Fortzahlung bekommen, gilt dies für Arbeiter nur einmal im Dienstjahr, so Alice Kundtner, Sozialexpertin in der Arbeiterkammer Wien. Die AK fordere seit zehn Jahren eine Reform des Arbeitnehmerbegriffs.

Auch für Mazal ist ein einheitliches Arbeitsrecht "überfällig". Allerdings meint er, dass eine Gleichstellung nur in die eine Richtung - also eine Angleichung der Rechte der Arbeiter an die bestehenden der Angestellten - nicht möglich sei. Vielmehr müssten die Angestellten zugunsten der Arbeiter von einigen Privilegien abrücken.

Peter Haubner, Generalsekretär des ÖVP-Wirtschaftsbunds, lehnt eine Diskussion zum jetzigen Zeitpunkt hingegen ab. Das zeuge in der schwierigen wirtschaftlichen Situation "von einer falschen Einschätzung von Prioritäten".

Hundstorfer: Noch heuer Gesetzesänderung

Auf die Bremse steigt auch ÖVP-Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner. Die Tendenz gehe sicher in Richtung Vereinheitlichung, sagte er - "aber mit Rahmenbedingungen, die man auch finanzieren kann". Von einer Nivellierung nach unten gehe niemand aus. Unterstützung bekam Karl von ÖVP-Chef Finanzminister Josef Pröll, der von einer "durchaus spannenden Idee" sprach.

Auch in der Opposition stößt sie auf Zustimmung: FPÖ, BZÖ und Grüne sprachen sich unisono für eine Gleichstellung der Arbeitnehmer aus. Und SPÖ-Sozialminister Rudolf Hundstorfer will noch heuer umsetzen, dass auch Arbeiter - unabhängig vom Kollektivvertrag - eine Dienstfreistellung erhalten, wenn sie für ihre Kinder keine Beaufsichtigung haben. Das fordert als ersten Schritt auch der ÖGB, der sich ebenfalls für ein neues, zeitgemäßes Arbeitsrecht mit einem einheitlichen Arbeitnehmerbegriff ausspricht.



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Copyright © Wiener Zeitung Online 2012
Dokument erstellt am 2009-11-11 17:51:00
Letzte Änderung am 2009-11-11 18:40:00

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