Damit solle das so genannte Asyl-Shopping verhindert werden, bei dem illegal Einreisende versuchen, sich jenen Staat auszusuchen, bei dem die Wahrscheinlichkeit einer Aufnahme am größten ist.
So soll künftig jeder Antragsteller das Recht auf ein persönliches Interview inklusive Rechtsbeistand und Dolmetscher haben, vereinfachte Verfahren nur noch in Ausnahmefällen durchgeführt werden. Innerhalb von sechs Monaten müsste es eine erstinstanzliche Entscheidung geben, Rechtsbehelfe sollten aufschiebende Wirkung haben. Was ein sicheres Herkunftsland ist, soll klar definiert werden.
Widerstand aus Wien
Jeder Aufgegriffene müsse umgehend über sein Recht auf Schutz aufgeklärt werden. Dabei soll kein Unterschied mehr gemacht werden, ob sich jemand um Asyl bewirbt, weil er daheim wegen Rasse, Religion oder politischer Meinung verfolgt wird, oder Schutz braucht, weil ihm in der Heimat Folter oder Todesstrafe droht.
Ein besonderes Augenmerk müsse auf gefährdete Gruppen wie Frauen und Minderjährige gelegt werden, verlangte Barrot. So hätten weibliche Folteropfer aus Scham oft Schwierigkeiten, rasch über ihre Erlebnisse zu reden, und bräuchten mehr Zeit.
Die Dublin-Verordnung gebietet, dass das Land des Ersteintritts der Asylwerber auch das Verfahren durchführen muss. Nach Barrots Geschmack sollte das etwa ausgesetzt werden, wenn das Eintrittsland wegen heftigen Ansturms gerade ohnehin überfordert ist oder Familienangehörige in anderen EU-Ländern wohnen.
Der französische Kommissar meinte, er hoffe, dass die Vorschläge bis 2012 von den Mitgliedsstaaten und dem EU-Parlament bestätigt würden. Das Jahr gilt derzeit als Zielmarke für die Umsetzung des gesamten gemeinsamen EU-Asylsystems. Doch schon die bisherigen Brüsseler Vorschläge wie leichterer Zugang für Asylwerber zum Arbeitsmarkt, einheitliche Standards für Schubhaft und Abschiebungen oder die Lockerung der so genannten Dublin-Verordnung stießen auf heftigen Widerstand bei manchen Innenministern - Österreich gilt als besonders kritisch.
Allein das sogenannte Asyl-Unterstützungsbüro könnte noch heuer die Zustimmung aller Mitgliedsstaaten erhalten. Dieses soll etwa einheitliche Bedrohungsanalysen über die Herkunftsländer der flüchtigen Personen erstellen, an denen sich die Behörden der EU-Länder bei der Bewertung der Schutzbedürftigkeit orientieren können.