Karlsruhe. Pünktlich um 10 Uhr traten die Richter vor die Presse - und stimmten dem ESM zu, wenn auch mit Vorbehalten.
Damit kann der deutsche Bundespräsident Joachim Gauck den ESM-Vertrag unterzeichnen und Deutschland dem permanenten Euro-Rettungsschirm ESM unter Erklärung entsprechender völkerrechtlicher Vorbehalte beitreten. Der künftige Euro-Rettungsfonds ESM soll dadurch am 8. Oktober in Kraft gesetzt werden, wie Eurogruppen-Chef Jean-Claude Juncker mitteilte. "Ich plane, das erste Treffen des ESM-Gouverneursrats am Rande des Eurogruppen-Treffens am 8. Oktober in Luxemburg einzuberufen", erklärte Juncker.
Deutschland hat bisher als einziges Euro-Land den Vertrag über den "Europäischen Stabilitätsmechanismus" ESM noch nicht ratifiziert. Erst mit der Beteiligung des größten Mitgliedsstaats kann der Rettungsschirm in Kraft treten.

In Österreich wurde der Ratifizierungsprozess bereits komplett abgeschlossen, aber das Gesetz ist noch nicht in Kraft. Erst wenn die deutsche Ratifizierungsurkunde hinterlegt wird, kann das Gesetz auch in Österreich kundgemacht werden. Dann werden auch hierzulande diverse Verfassungsklagen eingebracht - die FPÖ zum Beispiel hat entsprechende Schritte angekündigt.
Haftungen über 190 Milliarden Euro
In Karlsruhe wurde ein tiefgreifender Politstreit entschieden: Die Kläger sahen im Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) nichts anderes als einen Putsch gegen das Grundgesetz und ein unkalkulierbares Haftungsrisiko. Die Verteidiger des Rettungsschirms befürchteten ein Ende der gemeinsamen Währung mit unabsehbaren wirtschaftlichen Folgen.
Mehrere Gruppen von Klägern hatten in Karlsruhe Eilanträge gegen den permanenten Euro-Rettungsschirm und den europäischen Fiskalpakt für mehr Budgetdisziplin eingelegt. Unter den Beschwerdeführern sind der bayrische Christdemokrat Peter Gauweiler, die ehemalige deutsche Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) und die Fraktion der Linkspartei im Bundestag in Berlin. Außerdem haben sich rund deutsche 37.000 Bürger einer Beschwerde des Vereins "Mehr Demokratie" angeschlossen.
Die Richter wiesen am Mittwoch in Karlsruhe die Anträge der Kläger überwiegend zurück. Allerdings formulierte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle einen wesentlichen Vorbehalt: Die Ratifizierung könne erst dann abgeschlossen werden, wenn völkerrechtlich sichergestellt sei, dass die Haftungsgrenze Deutschlands von 190 Milliarden Euro nur mit Zustimmung des Bundestages geändert werden könne.