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Update: 21.09.2012, 21:19 Uhr
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Österreichs Banken von der Lockerung nicht betroffen

Aus für Schweizer Bankgeheimnis?


Von Thomas Seifert

  • Die Schweiz muss auf EU-Druck Steuerhinterziehung kriminalisieren.

Nummernkonten offengelegt? Künftig soll der Fiskus Einblick in Schweizer Tresore erhalten.

Nummernkonten offengelegt? Künftig soll der Fiskus Einblick in Schweizer Tresore erhalten.© Wolfgang Cibura - Fotolia Nummernkonten offengelegt? Künftig soll der Fiskus Einblick in Schweizer Tresore erhalten.© Wolfgang Cibura - Fotolia

Bern. Die Poster auf den Webseiten der "Neuen Zürcher Zeitung" sind gar nicht amüsiert: Von "Frechheit" ist die Rede, gar von "Sauerei". Der Chefredaktor der rechtskonservativen "Weltwoche", Roger Köppel, wird wohl in seinem nächsten Kommentar den Schweizer Bundesrat wieder als "zu kniefällig und zu nachgeberisch" geißeln, wie er das schon in Vergangenheit getan hat, wenn es um die Bekämpfung der Steuerhinterziehung unter Beihilfe der Schweizer Banken geht.

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Worum geht es? Der Schweizer Bundesrat will die Straftatbestände im Steuerstrafrecht vereinheitlichen und die Kantone sollen in Hinterziehungsverfahren Zugang zu Bankdaten erhalten - was zu einer weiteren Lockerung des Bankgeheimnisses führen wird.

Schweizer Besonderheit
Die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug ist eine Schweizer Besonderheit: Bei der Steuerhinterziehung "vergisst" der Steuerzahler etwas zu deklarieren, und das gilt in der Schweiz nicht als Straftat, sondern als Gesetzesübertretung, die mit Buße, Straf- und Nachsteuern geahndet wird. In der Schweiz gilt aber der Grundsatz der doppelten Strafbarkeit, der besagt, dass die Schweiz anderen Ländern nur bei denjenigen Delikten Rechts- und Amtshilfe leistet, die auch in der Schweiz strafbar sind. Was dazu führt, dass ausländische Steuerzahler mit ihrem Vermögen in der Schweiz vor dem Zugriff der Behörden ihres Heimatlandes sicher sind, da die Schweiz für das Ausland im Falle von Steuerhinterziehung keine Amts- und Rechtshilfe leistet.

Mit der nun vorliegenden Gesetzesvorlage, die gemeinsam von der Schweizer Bundesregierung und den Kantonen erstellt und im Frühling vorliegen soll, ändert sich das.

Franz Rudorfer, Syndikus der Bundessparte Bank und Versicherung der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), sagt, dass sich keine "nennenswerten Effekte aus einer Änderung in der Schweiz auf den Finanzplatz Österreich und die Wettbewerbssituation der österreichischen Banken ergeben werden." Die Schweiz sei kein EU-Mitglied, die Situation der Schweizer Banken sei mit der Situation österreichischer Banken nicht vergleichbar und daher sieht Rudorfer keine Auswirkungen der Schweizer Lockerung des Bankgeheimnisses auf österreichische Geldinstitute.

Im Gespräch mit der "Wiener Zeitung" meint Rudorfer, dass das zwischen Österreich und der Schweiz vereinbarte Steuerabkommen viel entscheidender sei. In der Schweiz läuft gerade die Sammlung von Unterschriften, um die Steuerabkommen mit Österreich, Deutschland und Großbritannien den Schweizer Wählerinnen und Wählern zur Volksabstimmung vorzulegen. "Da muss man sich nicht fürchten, dass das bei unseren westlichen Nachbarn durchfällt, weil die drei Abkommen getrennt abgestimmt werden und nicht vergleichbar sind." Für Anleger, die in der Schweiz ihr Geld veranlagen, würde mit dem Steuerabkommen Klarheit und Rechtssicherheit herrschen.




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Copyright © Wiener Zeitung Online 2013
Dokument erstellt am 2012-09-21 20:05:07
Letzte Änderung am 2012-09-21 21:19:08


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