Wien. Die österreichischen Fotografen kämpfen um die Liberalisierung des Gewerberechts: Derzeit dürfen Pressefotografen im freien Gewerbe ausschließlich für Medien arbeiten. Um etwa Fotos für eine Hochzeit zu schießen, müssen sie eine Meisterprüfung abgelegt haben - die "Wiener Zeitung" hat bereits berichtet. Auch für Werbeagenturen darf ein Pressefotograf ohne Meisterprüfung nicht arbeiten - es sei denn, er gründet eine Agentur und arbeitet für sich selbst, erklärt Pressefotograf Jürg Christandl.
Das soll sich jetzt ändern. Hat doch Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner einen Entwurf für eine Novelle der Gewerbeordnung in Begutachtung geschickt - sie sieht unter anderem eine Liberalisierung im Bereich der Fotografie vor. Die Frist läuft noch bis 18. Mai. Kammer und Sozialministerium seien informiert, versichert das Wirtschaftsministerium.
Für eine unabhängige Arbeitsgruppe bestehend aus 50 Fotografen aus allen Sparten - darunter auch zahlreiche "echte" Berufsfotografen mit Meisterprüfung - ist die bestehende Reglementierung jedenfalls nicht mehr zeitgemäß. "Die aktuelle Situation behindert viele professionelle Fotografen bei der legalen Ausübung ihres Berufes", meint Gründerin Lisi Specht.
Die Arbeitsgruppe hat in den vergangenen Monaten Erfahrungsberichte gesammelt. Das Ergebnis: Es werden mitunter zwar Einzelgenehmigungen nach Paragraf 1.6 der Berufsfotografenverordnung vergeben, aber bei jedem Fall werden andere Maßstäbe angesetzt, erzählt der Meisterfotograf Gerhard Hinterleitner, Geschäftsführer der Bildagentur "Asablanca und Cyberlab".
"Schaufensterfotografen
aus der Innung bestimmen"
Paragraf 1.6 sieht die fachliche Qualifikation zum Handwerk der Berufsfotografen erst erfüllt, wenn "Zeugnisse über eine ununterbrochene dreijährige einschlägige Tätigkeit als Selbstständiger oder als Betriebsleiter vorliegen oder wenn für die Tätigkeit als Berufsfotograf eine mindestens fünfjährige einschlägige Tätigkeit als Unselbständiger nachgewiesen wird". Das Problem ist laut Hinterleitner, dass die Innung unter dem Wort "einschlägig" die für das Handwerk "spezifischen Qualifikationen" versteht - also etwa auch die Porträt- und Werbefotografie. "Das heißt, wenn ein Pressefotograf den Gewerbeschein für den Berufsfotografen haben will, muss er eine Tätigkeit nachweisen, der er gar nicht nachgehen darf", so Hinterleitner.
In die Liste der Absurditäten reiht er aber an erste Stelle den Umstand, dass dem renommierten Fotografen Mark Glassner nicht die Befähigung zum Berufsfotografen erteilt wurde. Stattdessen hat er basierend auf einem Gutachten der Bundesinnung vom "Pfuscherbekämpfungsreferat" der Wirtschaftskammer eine Klagsdrohung erhalten. "Da bestimmen Schaufensterfotografen aus der Innung, ob ein international erfolgreicher Fotograf fotografieren kann." Tatsächlich genießt Glassner internationales Renommeé - er zeichnet verantwortlich für die berühmtesten Palmers-Plakate. Aber als Berufsfotograf darf er sich nicht bezeichnen.
Bei der Innung sieht man vor allem den Berufsstand gefährdet und befürchtet eine Aushöhlung des Konsumentenschutzes und der Qualitätssicherung. "Von Ihrer Hochzeit wollen Sie doch sicher keine verpfuschten Fotos", meint Bundesinnungsmeister Ernst Strauss. Immerhin seien von 1500 in Österreich gemeldeten Pressefotografen nur 200 als solche tätig. Eine Liberalisierung würde zudem den Markt überschwemmen.
Für die Arbeitsgruppe sind diese Argumente nicht nachvollziehbar - in der Fotografie regle die Qualität den Markt. "Und heutzutage braucht man nur auf die Homepage des Fotografen schauen, um sich von der Qualität ein Bild zu machen", so Christandl.
Es kommt wie das Amen im Gebet. Wenn der Computerkonzern Apple eine Pressekonferenz macht, dann folgt die Meldung: "Apple-Fans verärgert"...
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