• vom 05.07.2012, 15:59 Uhr

Kulturpolitik

Update: 05.07.2012, 16:02 Uhr
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Künstlersozialversicherung

Nationalrat beschließt Änderungen



  • Einkünfte des Fonds um 2,5 Millionen Euro reduziert

Wien. In der Künstlersozialversicherung stehen Änderungen bevor. Der Nationalrat hat mit den Stimmen von Koalition und BZÖ eine Novelle beschlossen, die eine Streichung jener Pensionsklausel, die pensionsberechtigten Künstlern keinerlei Zuverdienst gestattete, bringt. Für Unterrichtsministerin Claudia Schmied wird damit einem langjährigen Wunsch von Künstlern entsprochen, da viele von ihnen auch nach Erreichen des Pensionsalter berufstätig seien und über sehr kleine Ruhensbezüge verfügten.

Die FPÖ lehnte diese Bestimmung ab, bringe sie doch eine Bevorteilung von Künstlern gegenüber Gewerbetreibenden, wie Kultursprecherin Heidemarie Unterreiner meinte. Deutlich umstrittener war freilich ein anderer Punkt der Novelle, nämlich die Reduktion der Einkünfte des Künstler-Sozialversicherungsfonds.

2,5 Millionen Euro weniger im Fonds

Konkret werden die Abgaben der Betreiber von Kabelrundfunkanlagen (von 0,25  auf 0,20 Euro) und Satellitenreceivern (von 8,72 auf 6 Euro) an den Topf gesenkt. Für das BZÖ stellt das kein Problem dar, hätten doch auch die Konsumenten etwas davon, meinte der Abgeordnete Stefan Markowitz. Anders die Grünen: Durch diese Maßnahme seien pro Jahr 2,5 Millionen Euro weniger in dem Fonds, weshalb z. B. die längst notwendige Ausweitung des Bezieherkreises unmöglich gemacht werde, ärgerte sich Kultursprecher Wolfgang Zinggl, der von einer "blamablen" Regelung sprach.

Einen kleinen Konflikt gab es hier auch in der Koalition. VP-Kultursprecherin Silvia Fuhrmann ärgerte sich darüber, dass die SPÖ sich etwas feig von der Abgabensenkung distanziere und sie dem Willen der ÖVP in die Schuhe schiebe. Die Sozialdemokraten wiesen das zurück. Es sei legitim darauf hinzuweisen, auf wessen Betreiben welche Regelungen umgesetzt würden. Zustimmen tue man ohnehin.




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Dokumenten Information
Copyright © Wiener Zeitung Online 2013
Dokument erstellt am 2012-07-05 15:59:32
Letzte Änderung am 2012-07-05 16:02:29


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