
An Vorfällen wie diesen wird für viele sichtbar, wie notwendig eine Kontrolle der Medien ist - eine Selbstkontrolle. Der Deutsche Presserat, 1956 gegründet, hat viel zu tun. Erst im April langten 180 Beschwerden über das Coverbild der "Titanic" ein, auf dem die "Kirche heute" als Jesus, vor dessen Genitalien ein Kirchenmann kniet, dargestellt wurde. Die Beschwerden wurden allerdings als unbegründet im Sinne der Satirefreiheit abgelehnt.
Die Tätigkeit des Presserates in Österreich hingegen - 1961 gegründet - war in den letzten Jahren schlicht nicht vorhanden. Hatte doch 2001 der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) das Kontrollorgan aufgrund eines heftigen Streits, bei welchem die "Kronen Zeitung" involviert war, gesprengt. Neun Jahre lang war der Rat nicht aktiv. Erst zuletzt kam es wieder zu einer Einigung zwischen der Gewerkschaft und dem VÖZ. Ab Herbst wird es auch in Österreich wieder einen Presserat geben.
"Im September geht es los", bestätigte der Präsident des "Vereins zur Selbstkontrolle der österreichischen Presse" Franz C. Bauer gegenüber der "Wiener Zeitung". Zwei Senate sollen alternierend über die eingelangten Beschwerden entscheiden. Die Vorsitzenden der Senate sind Peter Jann, ehemaliger EuGH-Richter, und die Juristin Andrea Komar.
Der Österreichische Presserat ähnelt dem Deutschen Presserat. In Deutschland gibt es drei Beschwerdeausschüsse - in Österreich zwei Senate -, die sich mit den Fällen befassen. Eine einfache Mehrheit entscheidet und fällt die Entscheidung zugunsten des Beschwerdeführenden, so gibt es in Deutschland einen "Hinweis", eine "Missbilligung" oder in letzter Konsequenz eine "Rüge", die, wenn sie öffentlich gemacht wird, von der Zeitung abgedruckt werden muss. "Mehr als 90 Prozent der deutschen Medien (Print- und Online, Anm. d. Red.) halten sich daran", gibt der Deutsche Presserat Auskunft. In Österreich wurde dem Medium bisher das Gütesiegel mit dem "Ehrenkodex" entzogen.
Einen großen Unterschied gibt es allerdings zwischen dem österreichischen und dem deutschen Presserat: Wer sich hierzulande an den Presserat wendet, muss zuvor schriftlich festhalten, dass er auf eine Klage vor Gericht verzichten wird. Das ist in Deutschland nicht so. Dort bleibt der zusätzliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen. Allerdings kann der Rat, wenn er erfährt, dass geklagt wird, die Beschwerde aussetzen.
Diesen Weg, eine "Kann-Bestimmung", wünscht sich auch Paul Vecsei, der ehemalige Vorsitzende des Presserates und jetziges Mitglied des Vorstandes. Für ihn hat der österreichische Presserat mit dem Klagsverzicht eine Achillesferse. "Das ist ein großer Schwachpunkt und in keinem Land üblich", sagt er gegenüber der "Wiener Zeitung". Der VÖZ hat aber nur unter dieser Bedingung dem Presserat zugestimmt. Die Vermutung liegt laut Vecsei nahe, dass das unter Druck des bereits verstorbenen "Kronen Zeitung"-Gründers Hans Dichand stattgefunden hat. Für die Verleger sei es natürlich angenehmer, wenn die Kläger nicht mit mühsamen Klagen vor Gericht ziehen. Auch Verfassungsjurist Walter Berka meinte in einem "Standard"-Interview im vergangenen Jahr, dass der Klagsverzicht "in höchstem Maße problematisch, fast anstößig sei".
Der österreichische Presserat ist für Vecsei zwar nicht kräftiger geworden, aber "man soll nicht nur herumkritteln, sondern endlich loslegen", wünscht er sich für den neuen alten Presserat, der ab Herbst als Mieter im Gebäude der "Wiener Zeitung" am Wiedner Gürtel 10 residieren wird.
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