
Wien. Schon seit längerem deckt die Initiative "Religion ist Privatsache" die Medienbehörde KommAustria mit Beschwerden über den Umgang des ORF mit dem Thema Religion ein. Die letzte - es ging um eine Weisung von ORF-Mann Robert Ziegler, den Attentäter von Oslo nicht als "christlichen Fundamentalisten" sondern als "Rechtsradikalen" zu bezeichnen - war erfolgreich. Nun will man bei der Initiative den ORF zu einem grundsätzlich sparsameren Umgang mit dem Thema Religion zwingen. Ein Dorn im Auge war etwa die Schweigeminute am Karfreitag oder die Übertragung von Gottesdiensten am Sonntagvormittag. Man will nun bei der Medienbehörde KommAustria eine Popularbeschwerde "gegen diese offensichtlich gesetzeswidrige Vorgehensweise des ORF" einbringen.
Die Vorgangsweise des ORF dürfte jedoch laut Medienjuristen völlig rechtskonform sein: "Der Umgang mit Religion ist im ORF-Gesetz verankert. Ich sehe hier keine Angriffsfläche - auch auf Verfassungsebene", meint etwa Medienjurist und Ex-ORF-Personalchef Wolfgang Buchner im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". Das ORF-Gesetz verlangt sogar ausdrücklich eine "angemessene Berücksichtigung der Bedeutung der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften". Die Übertragung der Gottesdienste sei zudem "lang gelebte Praxis, die auch bei der Abfassung des ORF-Gesetzes bereits bestand". Zwar gebe es keine Judikatur dazu, jedoch sei davon auszugehen, dass der Gesetzgeber den Ist-Zustand abbilden wollte.
In der Medienbehörde will man dazu nichts sagen, da die Beschwerde noch nicht vorliegt. Dass es ein Problem darstelle, wenn der ORF nur katholische und evangelische Gottesdienste übertrage, glauben Juristen übrigens nicht. Sie sehen eine Parallele zur Minderheitenberichterstattung, die auch nach Größe der Volksgruppe werte. Es sei dem Gesetz auch Genüge getan, wenn man redaktionell berichte - etwa im Magazin "kreuz und quer".
Überhaupt keine Hindernisse für eine TV-Übertragung islamischer Gottesdienste sieht Zekirija Sejdini von der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ): "Theologisch gesehen ist das wirklich kein Problem." Es spreche auch nichts gegen die Fernsehübertragung anderer kultischer Handlungen im Islam.