• vom 24.04.2012, 17:20 Uhr

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Computer-Konzerne und Online-Händler klagen Verwertungsgesellschaften

Ewiger Streit ums Geld


Von Ina Weber

  • Bei der Urheberrechtsabgabe herrscht in Österreich Rechtsunsicherheit.

Wann kommt die Abgabe auf Speichermedien?

Wann kommt die Abgabe auf Speichermedien? Wann kommt die Abgabe auf Speichermedien?

Wien. "Wer etwas findet, das ein anderer nicht verloren hat, ist ein Dieb. Ich habe weder meine Musik, meine Texte, noch meine Kreativität verloren", sagte einst Liedsänger Ludwig Hirsch zum Thema Schutz des geistigen Eigentums. Im Jahr 2010 brachte IFPI Austria (Verband der Österreichischen Musikwirtschaft) Unterrichtsmaterialien für österreichische Schulen heraus, die den Jugendlichen den "Wert der eigenen Idee" näherbringen sollten. Zur gleichen Zeit führten die österreichischen Verwertungsgesellschaften, federführend die Austromechana, die sogenannte Festplattenabgabe ein, die als Nachfolger der Leerkassettenvergütung für einen "gerechten Ausgleich" für Künstler sorgen sollte. Denn jedes Speichermedium würde auch für Privatkopien von Filmen, Musik und Texten genutzt. Leerkassetten und DVDs werden kaum noch gekauft.

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Seit vier Jahren vor Gericht
Die Festplattenabgabe, welche die Händler für ihre Speichermedien abliefern sollen, wird von der Austromechana ohne Rückendeckung der Wirtschaftskammer eingehoben. Nur wenige würden derzeit die Abgabe zahlen, sagt Ursula Sedlaczek, Direktorin der Austromechana, zur "Wiener Zeitung". Die meisten warten auf das Urteil, welches Hewlett Packard gegen sieben Verwertungsgesellschaften darunter die Austromechana angestrengt hat. Dieses ist aber noch nicht absehbar.

Auch Amazon verweigert eine Festplattenabgabe. Seit sieben Jahren versucht die Austromechana mit dem Online-Händler Gespräche zu führen. Vor vier Jahren landeten sie vor Gericht. In zwei Instanzen hat die Verwertungsgesellschaft recht bekommen. Doch Amazon gab nicht auf. Der Oberste Gerichtshof in Österreich hat sich daraufhin im Oktober 2011 mit einem Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gewandt. Laut EuGH steht noch kein Termin für eine Verhandlung des Aktes fest. Vom Einlangen bis zum Urteil würde es im Durchschnitt 16 Monate dauern, gibt der Pressesprecher der "Wiener Zeitung" Auskunft.

In der Zwischenzeit ist Amazon mit der Lieferung von Speichermedien nach Österreich zurückhaltend. Bei Rohlingen etwa wird im Bestellprozess die Lieferung verweigert - allerdings ohne Begründung. Dass aufgrund von unterschiedlichen Gesetzeslagen in den Ländern bestimmte Produkte nicht nach Österreich geliefert werden, sei aber nichts Neues, sagt Werner Müller vom Fachverband der Audiovisionsindustrie. Er spricht sich für eine Festplattenabgabe aus. "Man kann nicht einerseits österreichische Künstler fördern wollen, andererseits keine Abgabe leisten", sagt er zur "Wiener Zeitung". Die Befürchtung der Österreichischen Wirtschaftskammer, dass sich ausländische Anbieter, die keine Abgabe leisten müssen, im Vorteil befinden könnten, verstehe er, allerdings werde die Urheber-Diskussion in ganz Europa geführt und "irgendwie wird es immer bezahlt", sagt er. "Ein paar Cent mehr bei den Kosten eines iPhones, das kann für die Wirtschaft ja nicht existenzbedrohend sein."

Dass sich die Gerichte für einen "gerechten Ausgleich" aussprechen, zeigen einige Urteile - sowohl die Rechtsprechung des EuGH als auch das jüngste Urteil, als die Deutsche Musik-Verwertungsgesellschaft Gema einen Teilerfolg im Urheberrechtsstreit mit YouTube erlangte.

Auch Justizministerin Beatrix Karl lädt am Donnerstag zur Enquete, um sich für den Schutz geistigen Eigentums starkzumachen. Dem Grünen-Kultursprecher Wolfgang Zinggl fehlt allerdings der Glauben, dass die Regierung in Sachen Urheberrecht es ernst meint. Zahlreiche Entschließungsanträge seien bis jetzt abgeschmettert worden, sagt er. Die Grünen plädieren seit Jahren für eine Pauschalabgabe pro Netzanschluss. Auch die IT-Konzerne müssten zahlen. Eine Festplattenabgabe greift für Zinggl zu kurz. Denn der "Content" befände sich nicht mehr auf Festplatte, sondern in der "Cloud".

Bis spätestens Oktober 2013 muss die Regierung das Urheberrecht novellieren. Denn die Aufhebung der "Cessio legis" (Rechte besitzt automatisch der Filmproduzent) und Änderungen beim Leistungsschutzrecht wurden bereits gerichtlich angeordnet. Was die Festplattenabgabe betrifft, herrscht, solange es keine Lösung gibt, Rechtsunsicherheit.




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Dokument erstellt am 2012-04-24 17:26:05


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