Wien. Seit Anfang des Monats ist das neue Medientransparenzgesetz in Kraft. Betroffen sind Bund, Länder, Gemeinden und Unternehmen, an denen die öffentliche Hand zu mindestens 50 Prozent beteiligt ist. Sie müssen von nun an vier Mal im Jahr ihre Werbeaufträge in TV, Radio, Zeitungen und Internetmedien an die Medienbehörde KommAustria melden.
Das Gesetz soll die reine Selbstdarstellung von Politikern unterbinden und mehr Licht in die Geldflüsse zwischen Medien und staatlichen beziehungsweise staatsnahen Kunden bringen. Verboten ist demzufolge die sogenannte Kopfwerbung.
Zur Erinnerung: In der Vergangenheit hatte die einseitige Vergabe von Inseraten vonseiten der Regierung und staatsnahen Unternehmen wie ÖBB oder Asfinag an Boulevard- und Gratisblätter für massive Kritik gesorgt und dem Gesetz erst den Weg geebnet. Welche Auswirkungen das Gesetz auf die Schaltung von Werbung in Medien haben wird, ist indes noch nicht abzusehen. Klar ist aber: Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert saftige Strafen von bis zu 20.000 Euro, bei Wiederholung werden bis zu 60.000 Euro fällig.