Presseverlage sollen in Deutschland das alleinige Recht erhalten, ihre Erzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Dies sieht der Entwurf für ein Leistungsschutzgesetz vor, den das Kabinett auf den Weg gebracht hat.
Der am Mittwoch beschlossene umstrittene Vorstoß richtet sich insbesondere gegen Suchmaschinen wie Google. In dem Gesetzentwurf heißt es dazu: "Heute sehen sich ... Presseverlage zunehmend damit konfrontiert, dass andere Nutzer für die eigene Wertschöpfung systematisch auf die verlegerische Leistung zugreifen und diese in einer Weise nutzen, die über das bloße Verlinken weit hinausgeht."
Die christlich-liberale Koalition hatte ein solches Leistungsschutzrecht als Teil einer Reform des Urheberrechts bereits im Koalitionsvertrag 2009 angekündigt. Die Verlegerverbände hatten die Umsetzung noch in dieser Wahlperiode gefordert.
Leistungen von Verlegern und Journalisten besser zu schützen
Die im Internet veröffentlichten Inhalte von Medienverlagen machen nach Angaben eines Unternehmensberaters 7,5 Prozent aller Einträge in den Suchergebnissen von Google aus. Der Anteil der Google-Suchmaschinenwerbung auf Seiten mit Verlagsinhalten mache nur 1,1 Prozent aus, heißt in einer Studie der Hamburger Unternehmensberatung TRG.
Geplantes Leistungsschutzrecht in DeutschlandWer urheberrechtlich geschützte Musik oder Filme im Internet aus dubiosen Quellen herunterlädt, muss in Deutschland erhebliche Strafen befürchten. Mit einem neuen Leistungsschutzrecht sollen nun auch Zeitungs- und Zeitschriftenverlage Geld dafür verlangen können, wenn ihre Online-Artikel und andere Beiträge kommerziell genutzt werden.
Suchmaschinen und gewerbliche Nachrichtenportale könnten dann in Zukunft zur Kasse gebeten werden, wenn sie diese Berichte aufnehmen. Damit wollen sich die deutschen Pressehäuser ihre Leistung bezahlen lassen, dass sie mit einigem technischem Aufwand und Geld ihre Inhalte - für die Nutzer kostenlos - ins Netz stellen.
Bisher ist Online-Werbung nahezu die einzige Geldquelle der Verlage im Netz. Diese Erlöse reichen aber in den meisten Fällen nicht aus, um die Einnahmeverluste durch die nachlassenden Auflagen der gedruckten Blätter zu decken. Die deutschen Verleger hatten immer wieder - auch mit Unterstützung der christlich-liberalen Koalition - ein Ende der "Gratiskultur" im Netz gefordert.
Kritiker und Internet-Aktivisten befürchten, dass mit dem neuen Recht die Informationsfreiheit im Netz eingeschränkt wird. Das Leistungsschutzrecht drohe den Nachrichtenfluss empfindlich zu stören. Verlegern stehe es ja frei, mit einem kleinen Griff zu verhindern, dass etwa Google ihre Inhalte in die eigene Datenbank aufnimmt. Auch könnten sie ihr Angebot hinter eine Bezahlschranke stellen. Der Haken ist dabei, dass gerade die Suchmaschinen, die auf ihren Seiten mit kurzen Auszügen ("Snippets") auf die Artikel verweisen, Millionen Nutzer auf die Presse-Webseiten leiten. Sie tragen damit entscheidend zur Attraktivität der Online-Werbung bei.
Google fordert von Bundestag Stopp von Leistungsschutzrecht
Der Internetkonzern Google hat den Bundestag aufgefordert, das vom Kabinett auf den Weg gebrachte neue Leistungsschutzrecht zu verhindern. "Wir hoffen, dass der Deutsche Bundestag dieses Gesetz stoppen wird", sagte Unternehmenssprecher Kay Oberbeck am Mittwoch. "Das ist ein schwarzer Tag für das Internet in Deutschland", kritisierte er.
Durch das geplante Gesetz können Presseverlage von Google und ähnlichen Anbietern für die Nutzung von Pressetexten künftig eine Gebühr verlangen oder ihnen die Nutzung der Texte untersagen. Private Blogger, Unternehmen, Verbände, Anwaltskanzleien oder private Nutzer müssen hingegen nicht zahlen, wenn sie Texte auf ihren Homepages benutzen, zitieren oder auf sie verweisen.